KÖLN – Es ist immer wieder ärgerlich, wenn Privatrechnungen an Patienten mit dem Stempel „unbekannt verzogen“ zurückkommen. Wer denkt da nicht: Das Geld sehe ich nie! Dabei kann man mittlerweile auch solchen Schuldnern recht einfach auf die Schliche kommen.
Auskunftei heißt die Lösung des Problems. Statt Zeit damit zu verschwenden, das Telefonbuch zu durchsuchen oder aber die Online-Variante zu nutzen, um schließlich doch nicht fündig zu werden, können professionelle Auskunfteien mit der Datensuche beauftragt werden. Diese haben viel mehr Möglichkeiten, da sie auf Daten Zugriff haben, über die Telefonbuch oder Auskunft gar nicht verfügen.
Supercheck, ein Service der eBackoffice GmbH in Kooperation mit der EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, ist eine solche Auskunftei. Und zudem noch schnell erreichbar, da alle Services über das Internetportal www.supercheck.de zugänglich sind. In einem 3-Stufen-Modell wird nach den Daten säumiger Patienten gefahndet. Zunächst wird die postalische Gültigkeit des Datensatzes geprüft, dann erfolgt der Abgleich mit externen Datenbanken, aber auch dem umfangreichen eigenen Datenbestand. Denn Supercheck kann auf alle bisher ermittelten Adressen zurückgreifen.
Erfolgsabhängige Bezahlung
War die Suche nicht erfolgreich, werden die Daten externer Konsumentendatenbanken durchforstet, auf die die Internetauskunftei ebenfalls zugreifen kann. Auf diesem Weg lassen sich nach Angaben der eBackoffice GmbH 25 bis 45 % der Personen ausfindig machen. Bleibt die Recherche erfolglos, wird eine zeitintensivere Anfrage beim Einwohnermeldeamt durchgeführt.
Nach den drei Stufen der Datensuche staffeln sich auch die Kosten. So bezahlt der Auftraggeber bei einem Erfolg nach der ersten Stufe 4,70 Euro, nach der zweiten Stufe 6,20 Euro und bei einer notwendigen Einwohnermeldeamtsanfrage 9,30 Euro (Letztere auch bei Misserfolg). Die Fixkosten bleiben insgesamt überschaubar: Lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 Euro wird fällig, ansonsten gibt es keine laufenden Fixkosten oder Mitgliedsbeiträge.
Adressen sollten jedoch nicht älter als zwei bis drei Jahre sein, sagt Katharina Desery von der eBackoffice GmbH, sonst sinke die Erfolgsquote. Das beste Ergebnis erziele man bei Adressen, die bis zu zwei Jahre alt sind.
Bereits 300 Ärzte nutzen den Service
An sich dürfen nur Gewerbetreibende und Firmen den Service der Auskunftei nutzen. Ärzten steht er jedoch ebenso offen, wenn sie eine Zulassung besitzen und in einem öffentlichen Register, z.B. dem Arztregister, mit ihrer Praxis genannt sind. Und von dem Schuldner-Such-Service machen auch schon ca. 300 Ärzte Gebrauch.
Autor: reh
MT-Deutschland ½/2005, S. 31