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15-10-04 Mittelstandsportal - Neues Meldegesetz erschwert Adressermittlung

Die seit Juni gültige Neuregelung der Meldepflicht öffnet Betrügern Tür und Tor. Unternehmen wird sie großen finanziellen Schaden zufügen, denn sie erleichtert das Untertauchen von zahlungsunwilligen Kunden. Zieht eine Person um, muss sie am neuen Wohnort keine Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde und keine Einzugsoder Auszugsbestätigung des Vermieters als Beweis des tatsächlichen Wohnorts mehr vorlegen. Folglich werden Einwohnermeldeämter bei Anfragen keine verlässlichen Daten über den Wohnort einer Person mehr angeben können.

Doch es gibt auch Alternativen, um einen Schuldner aufzuspüren. Dazu zählen z.B. die Services von supercheck.de, das neben den traditionellen Amtsanfragen auch umfangreiche Datenbestände selbst ermittelter Personen nutzt und diese mit Datenbanken von Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen abgleicht.

Die Neu-Regelung unterstützt den Trend, die Meldepflicht zu unterlaufen. Mittlerweile wird die Zahl nicht gemeldeter Personen von Experten auf 6 bis 8 Prozent der Gesamtbevölkerung geschätzt. Und dank des neuen Gesetzes ist die Tendenz wohl eher steigend. Denn gerade Schuldner vermeiden vermehrt eine Einwohnermeldeamtsmeldung, mittels derer betroffene Unternehmen den Aufenthalt erfahren könnten.

Bei Supercheck funktioniert die Ermittlung von schnell online und günstig je nach Ermittlungsart für Euro 4,70 bis Euro 9,30, inklusive Zustellbarkeitsprüfung.