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01-05-08 Supercheck hilft bei der Last mit der Rücklastschrift

Das elektronische Lastschriftverfahren ist nach wie vor ein beliebtes Zahlungsmittel vieler Händler. Doch es hat einen Nachteil. Kommt die Lastschrift zurück, weil das Konto nicht gedeckt oder ungültig ist, es gelöscht wurde oder der Kunde widerrufen hat, wird ein aufwändiger Prozess in Gang gesetzt, um die Forderung doch noch einziehen zu können. Bevor Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen überhaupt zugestellt werden können, ist die Adresse des Käufers notwendig, da diese zum Zeitpunkt des Einkaufs ja noch nicht bekannt war. Adressermittlungsspezialisten wie die Supercheck GmbH (www.supercheck.de) sind gefragt, die schnell und zuverlässig die Anschriften ermitteln können.

Lastschriftverfahren – ein Rest kommt immer zurück

Jeder kennt den Vorgang beim Einkaufen. Die EC-Karte wird durch ein Lesegerät gezogen, der Kunde erhält einen Lastschriftbeleg, den er unterschreibt. Diese Einzugsermächtigung nutzt der Händler, um den Betrag nachfolgend vom Kundenbankkonto einzuziehen. In 0,1 bis 1 Prozent der Fälle kommt es zu einer Rücklastschrift, das heißt der Betrag kann nicht vom Konto abgebucht werden. Nun wird zunächst ein mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren in Gang gesetzt, um doch noch an das Geld zu kommen. Ohne Adresse des Käufers kann es aber nicht losgehen. Sie kann nur über eine Anfrage bei der Kundenbank ermittelt werden. Hierzu muss der Originalbeleg und die Einzugsermächtigung an die Bank geschickt werden. Sie erteilt dann nach Prüfung des Belegs eine Adressauskunft über den Kontoinhaber.

Die Gebühren für die Auskunft sind von Bank zu Bank verschieden, durchschnittlich 13 Euro. Die eigentliche Auskunftsgebühr muss der Kunde zwar häufig zurückzahlen, jedoch bleiben immense Kosten für den gesamten Ablauf der Adress-Ermittlung, von der Belegsuche bis hin zur Identifikation der relevanten Bank über das Anschreiben dieser bis hin zur Abrechnung der Bankgebühren.

„Für diesen sehr speziellen Vorgang sind wir ein erfahrener Partner, der die technische und personelle Abwicklung von Adress-Ermittlungen auch in höherer Größenordnung stemmen kann“, sagt Michael Basler, Geschäftsführer Supercheck GmbH. „Wir bearbeiten heute mehrere tausend Rücklastschriften im Monat, vor allem aus dem Einzelhandel“, sagt Basler.