Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland ( 3-stufig )

Supercheck 1

Transparentes 3-stufiges Kaskadensystem: Die Ermittlungstiefe geht gegebenfalls bis zur Einwohnermeldeamtsanfrage ( Stufe III ). Sollten wir die Ermittlung jedoch in den Stufen I oder II schneller abschließen können, so geben wir Ihnen den Preis- und Zeitvorteil direkt weiter.

Ermittlungstufe I ( Kosten € 4,70 nur bei Erfolg )

  1. Eingangsprüfung auf postalische Gültigkeit, Korrektur von Schreibfehlern
  2. Ausfilterung temporärer Adressen
  3. Abgleich über unseren Eigenbestand ( einer der größten Umzugsbestände Deutschlands ) von 7 Mio. Personen

Ermittlungsstufe II ( Kosten € 6,20 nur bei Erfolg )

  1. Abgleich über tagesaktuelle externe Konsumentendatenbanken ( 40 Millionen Personen )

 Ab 1. Juni neu:
Ermittlungsstufe II+ ( Kosten € 6,90 nur bei Erfolg )

  1. Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken ( 10 Millionen Personen )

Ermittlungsstufe III EMA ( Kosten € 9,30 je Ermittlung  )

  1. Durchführung und Überwachung der Einwohnermeldeamtsanfrage ( EMA / deutschlandweit - 5.800 Ämter )
  2. Preis ist inkl. EMA Gebühr !
  3. Korrektur von Fehlauskünften
  4. Identitätsprüfungen bei Namensänderungen
  5. Falls erforderlich, Durchführung von Mehrfachanfragen ( Kosten: Euro 8,50 je weitere EMA )

Wie hoch ist die Erfolgsquote ?

  1. Stufe I: 10-15%
  2. Stufe II: ( inkl. Stufe I ): 25-45%
  3. Stufe III: ( inkl. Stufe I und II ): 65-85%

Alle Angaben sind Durchschnittswerte über 2.5 Mio Ermittlungen und sind abhängig vom jeweiligen Schuldner- / Ermittlungsportfolio.

Wie lange dauern die Ermittlungen ?

  1. Innerhalb von 36 Stunden wissen wir, ob wir einen Treffer / neue Anschrift in Stufe I und II / II+ ermitteln konnten.
  2. Durch unsere Zustellbarkeitsprüfung, welche auch wenige Tage in Anspruch nimmt, ergibt sich die Ermittlungszeit von 5-8 Tagen.
  3. Wenn wir binnen 36 Stunden keine neuen Erkenntnisse über die Stufen I und II gewinnen können, führen wir in Stufe III sofort eine Einwohnermeldeamtsanfrage aus.

Insgesamt ergeben sich also folgende Durchschnitts-Zeiten:

  1. Bei Treffer in Stufe I: 5-8 Werktage
  2. Bei Treffer in Stufe II / II+: 5-8 Werktage
  3. Bei Ermittlung in Stufe III: 5-20 Werktage

Wie prüfen wir die Zustellbarkeit ?

  1. Eine Adresse nützt nichts, wenn Sie nicht auch aktuell und zustellfähig ist.
  2. Falls wir die Anschrift nicht 100% elektronisch auf Zustellbarkeit prüfen können, senden wir ein anonymisiertes, vorausverfügtes vollfrankiertes Schreiben an die neue Adresse.
  3. Kommt dieser Brief innerhalb einer gesetzten Frist nicht zu uns zurück ( da vorausverfügt muss der Brief bei Unzustellbarkeit an den Absender zurückgesandt werden ), so gilt die neue Anschrift als zustellbar.
  4. Das ist die nach unserer Erfahrung hochwertigste Form der Zustellbarkeitsprüfung, denn wenn unser Brief ankommt, dann kommt Ihrer auch an. 

Telefonnummer inklusive

  1. Sämtliche Adressen werden, sofern möglich, gesondert mit aktuellen Mobil- und Festnetznummern angereichert.
  2. Die telefonische Ansprache gewinnt in der Schuldner- und Kundenansprache eine immer höhere Bedeutung da hier z.B. umgehend Zahlungsvereinbarungen / Ratenzahlungen etc. vereinbart werden können.

 Wie kann ich beauftragen ?

  1. Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus
  2. Sie erhalten sofort eine Kundennummer
  3. Mit dieser Kundennummer und Ihrem selbstgewählten Passwort loggen Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich ein
  4. Wählen Sie nun Ermittlungsart und Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift
  5. Der Auftrag geht uns umgehend zu und wir nehmen die Ermittlung auf
  6. Über den Status der Ermittlungen informieren wir Sie per e-Mail.
  7. Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze e-Mail Benachrichtigung und können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  8. In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" ersehen Sie Ihre Ermittlungsergebnisse
  9. Klicken Sie auf die blaue Auftragsnummer. Sie können sich nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken
  10. Per Mausklick legen Sie das Ermittlungsergebnis in Ihr persönliches Archiv ab

Für wen ist diese Ermittlung geeignet ?

  1. Wir dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse tätig werden. Sollten Sie sich als Privatperson für unsere Leistungen interessieren, empfehlen wir sich an Ihren Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann uns nach Prüfung des berechtigten Interesses jederzeit beauftragen

Wie soll ich bezahlen ?

  1. Am Monatsende erhalten Sie bequem eine Rechnung per e-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung grundsätzlich vorgesehen. (Wenn Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, wenden sich bitte an unser Service Telefon  +49-(0)6086-398858  )