Einwohnermeldeamt

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Deutschland

Das Melderegister wird in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ( 5.900 verschiedene Einwohnermeldeämter ) geführt. Jedes Einwohnermeldeamt hat unterschiedliche Beauskunftungszeiten und Gebührensätze. Jede Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig, ob erfolgreich oder nicht. Das Meldewesen ist somit kommunal organisiert. Es gibt keine zentrale überregionale Datenbank. Jedes Einwohnermeldeamt arbeitet individuell nach den Vorgaben des gesetzlichen Meldewesens. Das Melderegister wird beim Einwohnermeldeamt geführt.

Das Melderegister dient zur Speicherung folgender Daten:

  1. Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  2. Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
  3. Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  4. Erwerbstätig/nicht erwerbstätig
  5. Gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  6. Vor und Familiennamen
  7. Doktorgrad
  8. Anschrift
  9. Tag der Geburt
  10. Gegebenfalls Sterbetag
  11. Staatsangehörigkeit(en)
  12. Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft
  13. Gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein und Auszugs
  14. Familienstand, bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung, Ehegatte (Vor und Familiennamen, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o)
  15. Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  16. Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  17. Sterbetag und Ort
  18. Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  19. Steuerrechtliche Daten
  20. Evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

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Österreich

In Österreich werden die Meldedaten seit 2002 im elektronischen Zentralen Melderegister (ZMR) geführt. Ein regionales Einwohnermeldeamt / Einwohnermeldeämter gibt es nicht mehr.

Die Daten umfassen:

  1. Namen, Geschlecht, Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
  2. Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes
  3. Strasse/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland
  4. Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers

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