Ihr Schuldner ist verstorben, doch Sie müssen nicht auf ihre Forderungen verzichten. Mit einer Erbenermittlung erfahren Sie, ob das Erbe positiv ist und angetreten wurde. So können Sie Forderungen gegenüber den Erben geltend machen. Hierfür müssen Sie wissen, welche Verwandten des Verstorbenen aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder andere benannte Personen bzw. Institutionen als Erben infrage kommen. Die Erbenermittlung liefert Ihnen alle wichtigen Angaben.
Über das jeweils zuständige Nachlassgericht ermitteln wir die möglichen Erben des Verstorbenen. Dies können neben natürlichen Personen auch Institutionen wie zum Beispiel Stiftungen sein. Wir informieren Sie über eventuell bestehende Nachlasspflegeschaften bzw. Nachlasspfleger oder Erbausschlagungserklärungen.
Unsere Auskunft beinhaltet:
• die Anschriften sowie die Geburtsdaten der gesuchten Erben, sofern diese beim Nachlassgericht bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde.
• Sterbeort und Sterbedatum, sofern diese dem Nachlassgericht bekannt sind.*
Für eine erfolgreiche Erbenermittlung benötigen wir folgende Angaben zum Verstorbenen:
• Vor- und Nachname
• zuletzt bekannte vollständige Adresse
• Nachweis berechtigtes Interesse
• sofern bekannt, Geburtsname und Geburtsdatum
• sofern bekannt, Sterbeort und Sterbedatum
Sie können den Nachweis eines berechtigten Interesses (Vollstreckungsbescheid, Titel, offene Forderung) entweder als PDF über Ihren Kundenbereich hochladen oder per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer an support@supercheck.de senden.
*Hinweis: Das Nachlassgericht liefert nicht immer Informationen zum Sterbeort und Sterbedatum. Falls diese zusätzlichen Informationen benötigt werden, können wir eine kostenpflichtige erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage durchführen. Weitere Informationen zur Beauftragung der erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage finden Sie hier.
Wenn die vom Nachlassgericht bereitgestellte Anschrift des Erben unvollständig oder erkennbar veraltet ist, können wir über eine kostenpflichtige einfache Melderegisterauskunft die aktuelle Adresse vom Einwohnermeldeamt beziehen. Hierfür ist eine separate Beauftragung erforderlich. Weitere Informationen zur Beauftragung der einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Erbenermittlung“ direkt online beauftragen, indem Sie sich in Ihren Supercheck-Kundenbereich einloggen oder sich HIER als Neukunde registrieren.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Es fällt lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € mit der ersten Rechnung an. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende abgerechnet.
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