Ihr Schuldner ist verstorben, doch Sie müssen nicht auf ihre Forderungen verzichten. Mit einer Erbenermittlung erfahren Sie, ob das Erbe positiv ist und angetreten wurde. So können Sie Forderungen gegenüber den Erben geltend machen. Hierfür müssen Sie wissen, welche Verwandten des Verstorbenen aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder andere benannte Personen bzw. Institutionen als Erben in Frage kommen. Die Erbenermittlung liefert Ihnen alle wichtigen Angaben.
Werden Erben gesucht, prüfen wir zunächst über das Einwohnermeldeamt, ob die angefragte Person tatsächlich verstorben ist und erfahren auf diesem Weg das Sterbedatum sowie den Sterbeort.
Über das jeweils zuständige Nachlassgericht ermitteln wir die möglichen Erben des Verstorbenen. Dies können neben natürlichen Personen auch Institutionen wie zum Beispiel Stiftungen sein. Wir informieren Sie über eventuell bestehende Nachlasspflegschaften bzw. Nachlasspfleger oder Erbausschlagungserklärungen.
Unsere Auskunft beinhaltet
Die Erbenermittlung gibt Ihnen Auskunft über die Sterbedaten der angefragten Person. Um diese Informationen beauskunften zu können, benötigen die Einwohnermeldeämter den Nachweis des berechtigten Interesses in Form von Titel, Vollstreckungsbescheid oder offenen Forderungen. Bitte senden Sie uns Ihr berechtigtes Interesse unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an support@supercheck.de zu.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Erbenermittlung“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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