(AE2) Melderegister Schweiz

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zur Einwohnerkontrolle/ zum Melderegister bzw. Personenmeldeamt der Schweiz, um die aktuelle Anschrift Ihrer in der Schweiz gemeldeten Schuldner abzufragen.

Eine ladungsfähige Adresse ist Voraussetzung, um beispielsweise das grenzüberschreitende Mahnverfahren („Europäischer Mahnbescheid“) einzuleiten und Forderungen gegenüber Schuldnern, die in der Schweiz leben, geltend zu machen.

Um Verwechslungen auszuschließen, muss die gesuchte Person anhand bestimmter Merkmale eindeutig identifizierbar sein.

Folgende Angaben werden für eine Auskunft aus dem Melderegister Schweiz benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Straße, PLZ und Ort (letzte bekannte Anschrift in der Schweiz)
  • Geburtsdatum

Meldepflicht beim Personenmeldeamt

Gemäß den Gemeindegesetzen der Kantone in der Schweiz müssen sich Personen innerhalb von 8 bis 14 Tagen beim Personenmeldeamt bzw. der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie umziehen, zuziehen oder wegziehen.

Die Erfolgsaussichten für eine Auskunft aus dem Melderegister der Schweiz sind dementsprechend gut.

Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Melderegister Schweiz“ direkt online bei uns beauftragen. Melden Sie sich einfach in Ihrem Supercheck-Kundenbereich an oder registrieren Sie sich HIER als Neukunde.

Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.

  • Preis: € 44,90
  • Rabatte: ab 100 Anfragen monatlich
  • Kosten: pro Auskunft
  • Erfolgsquote: Ø 50 %

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