Ist ein Kunde, ein Schuldner oder ein Mieter „unbekannt verzogen“ und entsprechende Briefe wie z.B. Rechnungen, Mahnungen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, etc. wegen „unbekannt verzogen“ nicht zustellbar, ist dies für den jeweiligen Absender ein ziemliches Ärgernis. Erhebliche zeitlicher und finanzieller Aufwand ist nötig und zudem häufig nicht von Erfolg gekrönt. Ferner wird meist nur der Gang zum Einwohnermeldeamt angestrebt.
Doch gerade „unbekannt verzogene“ Schuldner melden sich bewusst beim jeweiligen Einwohnermeldeamt nicht an bzw. melden sich nicht um, um eventuellen, gegen sie vorliegenden Forderungsansprüchen zu entgehen. Somit sind sie über das Meldeamt, zum Ärgernis des Gläubigers und Anspruchsstellers, mit Hilfe der Melderegisterauskunft nicht ermittelbar.
Für eine fundierte und erfolgreiche Ermittlung der „unbekannt verzogenen“ Personen, werden umfassendere Datenquellen benötigt.
Unbekannt verzogene Personen über das Einwohnermeldeamt ermitteln – mit dem dreistufigen System von Supercheck
Supercheck nimmt Ihnen die Adressermittlung von „unbekannt verzogenen“ Personen in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich ab.
Mit Hilfe unseres bewährten 3-stufigen Ermittlungssystems, haben wir einen umfassenden Zugriff auf zahlreiche, umfangreiche Datenbankbestände. Diese reichen von eigenen Adress- und Umzugsdaten, über Fremddatenbestände (welche zusammen weit über 45 Millionen Adress- und Umzugsdaten von Privatpersonen umfassen) und erstrecken sich im Bedarfsfall auf zusätzliche Melderegisterdaten von weit über 5.200 Meldeämtern.
Unsere 20-jährige Erfahrung in der Recherche von „unbekannt verzogenen“ Personen in kombinierten Ermittlungsstufen, garantiert Ihnen im Rahmen der Anschriftenermittlung eine bestmögliche Erfolgsquote zwischen 60 und 90 Prozent. Supercheck ermittelt bereits in durchschnittlich 45% der beauftragten Adressermittlungsaufträge ein positives Ergebnis mit Hilfe des zusätzlichen Zugriffes auf eine Vielzahl von Datenbanken und erhöht hierdurch somit Ihren Erfolg im Rahmen der Adressermittlung der von Ihnen gesuchten Person(en) und sorgt gleichzeitig dafür, dass Ihr zeitlicher und monetärer Aufwand so gering wie möglich, gegenüber reinen Einwohnermeldeamtsanfragen ausfällt. Die Ermittlungsdauer beträgt in der Regel 2-12 Tage.
Unsere Ermittlungsstufen bei „unbekannt Verzogenen“ Personen im Überblick:
- Ermittlungsstufe 1: Die Adressanschrift des „unbekannt Verzogenen“ wird mit der EURO-PRO Adress- und Umzugsdatenbank abgeglichen. Ihr Vorteil: Kosten in Höhe von € 4,90 entstehen für Sie nur bei Erfolg. Können wir keine neue Anschrift des „unbekannt Verzogenen“ ermitteln, wird die Recherche automatisch in der Ermittlungsstufe 2 bzw. 2+ fortgeführt.
- Ermittlungsstufe 2 und 2+: Die Anschrift wird mit externen Konsumenten-, Adress-, Umzugs-, Inkasso- und Auskunftsdatenbanken abgeglichen. Kosten entstehen auch hierbei nur bei Erfolg (Stufe 2 je Treffer: € 6,90 bzw. € 7,90 in Stufe 2+). Können wir auch in dieser Ermittlungsstufe keine neuen Erkenntnisse gewinnen, wird die Anschriftenermittlung automatisch in der Stufe 3 fortgesetzt.
- Ermittlungsstufe 3: Wir ermitteln das zuständige Einwohnermeldeamt und führen die Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) durch. Bei 95 Prozent der gestellten Anfragen wird lediglich eine Anfrage notwendig und wir melden Ihnen das Ermittlungsergebnis zurück. In rund fünf Prozent kommt es zu Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen, sofern Sie bei der Auftragseingabe zwei oder mehr Einwohnermeldeamtsanfragen beauftragt haben. (Weitere Informationen zu Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen finden Sie in unseren FAQ.)
Im Rahmen unserer qualifizierten Anschriftenermittlung führen wir eine zusätzliche Zustellbarkeitsprüfung für Sie durch, um Ihnen erneute Postrückläufer zu ersparen. Für einen Teil stellen wir diese bereits auf elektronischem Wege sicher. Bei den übrigen Fällen führen wir ggf. eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung (per vorausverfügtem Brief) durch.
Bei einem negativem Ermittlungsergebnis können Sie als Folgeauftrag zum Beispiel eine erweiterte Melderegisterauskunft, eine Bonitätsprüfung oder, wenn das Meldeamt keine neue Adresse angeben konnte, eine Monitor-Dauerüberwachung beauftragen. Wurde im Melderegister eine sog. amtliche Auskunftssperre eingetragen, können wir diese ebenfalls für Sie durchführen.
Als Unternehmer oder Freiberufler können Sie die „Anschriftenermittlung von unbekannt Verzogenen“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich hierzu in Ihren Supercheck-Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen steht der Service nicht für Privatpersonen zur Verfügung.
Welche Angaben sind für die Adressermittlung erforderlich?
- Vor- und Nachname
- zuletzt bekannte vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- sofern bekannt, das Geburtsdatum (wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass ein mit der Abfrage übermitteltes Geburtsdatum, nicht in jedem Falle verifiziert werden kann)
Unbekannt verzogene Personen in der Schweiz ermitteln
Wenn Sie z.B. ein Mahnverfahren einleiten möchten, Ihr Schuldner jedoch in der Schweiz wohnhaft ist und Ihnen keine aktuelle Adresse vorliegt, kommen wir von Supercheck ins Spiel! Da jede Person in der Schweiz dazu verpflichtet ist, einen Zuzug, Umzug oder Wegzug bei der entsprechenden Einwohnerkontrolle anzugeben, können wir für Sie Auskünfte beim zuständigen Melderegisteramt einholen. Die einzige Voraussetzung für eine Adressermittlung in der Schweiz ist, dass Ihr Schuldner eindeutig identifizierbar ist – etwa durch Vor- und Nachnamen, letzte bekannte Adresse und Geburtsdatum.
Unbekannt verzogene Personen in Österreich ermitteln
Die Republik Österreich verfügt mit dem sogenannten „ZMR“ über ein zentrales Melderegister, in welchem alle gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz gespeichert sind. Dies bietet Ihnen einen Vorteil, wenn Sie beispielsweise für einen europäischen Mahnbescheid die ladungsfähige Adresse Ihres säumigen und unbekannt verzogenen Schuldners ermitteln lassen wollen. Mit der Adressermittlung in Österreich erledigt Supercheck für Sie die oft zeitintensive Beschaffung von Informationen über das zentrale Melderegister in Österreich. Zur effizienten Ermittlung benötigen wir den vollständigen Namen sowie entweder das Geburtsdatum oder die letzte, bekannte Anschrift der gesuchten Person.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: „unbekannt verzogen“:
1. Was bedeutet Empfänger verzogen?
Unter „Empfänger verzogen“ versteht man, dass ein Empfänger an der Anschrift, an die er zuletzt gemeldet war, nicht mehr anzutreffen bzw. nicht mehr erreichbar ist. Postsendungen wie z.B. Briefe und Pakete können dem Empfänger somit nicht zugestellt werden. Ist ein entsprechender Nachsendeauftrag oder eine neue Adresse nicht vom Empfänger hinterlassen worden, werden Briefe, Pakete, Einschreiben etc. zurück an den Absender geschickt.
2. Was tun, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist?
Es kommt immer wieder vor, dass ein Schuldner unbekannt verzieht und nicht mehr aufzufinden ist. Bei gewerblichen Schuldnern hat der Gläubiger nur im seltensten Fall dessen Privatadresse. Wenn ein Schuldner nicht mehr in den Räumlichkeiten seiner Geschäftstätigkeit anzutreffen ist, besteht über Supercheck die Möglichkeit, eine erfolgsorientierte Firmenermittlung in Datenbanken zu beauftragen. Datenbanktreffer wie z.B. -Firma Insolvent oder erloschen, -eine abweichende Firmenanschrift, -oder die Privatanschrift der vertretungsberechtigten Person(en), werden mit 9,50 € in Rechnung gestellt. Alternativ dazu können Gläubiger direkt beim Gewerbeamt Gewerberegisterauskünfte gegen Gebühr einholen, um an die neue Geschäftsadresse zu gelangen.
Bei privaten Schuldnern, welche unbekannt verzogen sind, kann eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen. Bei solchen Anfragen ist, wie auch bei den gewerblichen Anfragen im Gewerbeamt, eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr kann von Kommune zu Kommune und je nach Aufwand unterschiedlich hoch bemessen sein.
3. Unbekannt verzogen, wie finden bzw. wie die Anschrift ermitteln?
Bei gewerblichen Kunden, welche unbekannt verzogen sind, kann eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt gestellt werden. Unbekannt verzogene Privatpersonen können über das Einwohnermeldeamt (EMA) ermittelt werden. Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, können über den Handelsregisterauszug beim zuständigen Amtsgericht eingesehen bzw. ermittelt werden. Ist eine Zustellung an die eingetragene Adresse nicht möglich, kann ggf. über die Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung versucht werden.
4. Unbekannt verzogen, was heißt das?
Unter „unbekannt verzogen“ versteht man, dass ein Empfänger an der Adressanschrift, an die er zuletzt gemeldet war, nicht mehr anzutreffen ist. Brief- und Paketsendungen können somit dem Empfänger nicht zugestellt werden.
5. Mieter unbekannt verzogen, wie kann die neue Anschrift über das Einwohnermeldeamt ermittelt werden?
Zieht ein Mieter aus der angemieteten Wohnung (fluchtartig) aus oder ist ein Mieter nach Ablauf seines Mietverhältnisses für den bisherigen Vermieter, z.B. im Rahmen der Zustellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nicht mehr zu erreichen und ist unbekannt verzogen, kann der Vermieter die neue Anschrift des Mieters z.B. über das Einwohnermeldeamt mit einer Anschriftenermittlung von Privatpersonen mit Hilfe einer Melderegisterauskunft ermitteln. Doch melden sich nicht alle Personen immer um, weshalb hier auf anderweitige Ermittlungsmethoden zurückgegriffen werden kann. Nutzen Sie die mehrstufige Adressermittlung von Supercheck.
6. Inkasso – Was tun, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist?
Ist ein Schuldner unbekannt verzogen, um sich z.B. eventuellen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, in dem er umzieht, ohne sich umzumelden, gibt es verschiedene Wege über Behörden, Auskunfteien oder Detekteien, den Verbleib des Schuldners zu ermitteln. Nutzen Sie unseren Supercheck Online Dienst für die Ermittlung eines Schuldners.
7. Mieter ist unbekannt verzogen, wie kann die Nebenkostenabrechnung an die neue Adresse zugestellt werden?
Ist ein Mieter unbekannt verzogen und die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung kann postalisch nicht an die neue Anschrift des Vormieters zugestellt werden, kann der Vermieter oder Haus- und Liegenschaftsverwaltungen die private Anschrift des Vormieters über das Einwohnermeldeamt, mit Hilfe einer Melderegisterauskunft ermitteln. Bleibt diese Ermittlung erfolglos, kann auf professionelle Personen- und Adressermittlungsdienstleister und ihren erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten, wie der von Supercheck , zurückgegriffen werden.
8. Wie kann über das Einwohnermeldeamt bei „unbekannt verzogen“ eine Recherche durchgeführt werden?
Personen- und Adresssuchen können über entsprechende Anbieter, wie z.B. Supercheck, beauftragt werden. Beim jeweiligen Einwohnermeldeamt wird dann eine entsprechende Recherche beantragt. Hierbei müssen, neben dem vollständigen Namen, auch die zuletzt bekannte Adresse (inkl. Wohnort, Straße und Hausnummer) und / oder das Geburtsdatum zwingend erforderlich, um eine Person eindeutig identifizieren zu können. Die Meldeämter sind ansonsten gehalten, keine Daten herauszugeben. Im Allgemeinen können die Meldeämter auf Datenbestände zurückgreifen, welche ca. 5 Jahre zurückreichen. Darüber hinaus kann eine entsprechende Archivauskunft beantragt werden. Ändert sich der Name z.B. im Falle einer Heirat, können die Meldeämter neben dem „aktuellen“ Namen auch auf die Geburtsnamen der Bürger zurückgreifen. Diese Ermittlungsart nennt sich „erweiterte Melderegisterauskunft“.
9. Wie kommen Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen zustande?
Bei der vom ersten Meldeamt übermittelten neuen Adressanschrift haben wir durch unsere schriftliche Zustellbarkeitsprüfung einen Postrückläufer erhalten. Im nächsten Schritt fragen wir bei dem Einwohnermeldeamt an, das für die ermittelte Anschrift zuständig ist, und teilen Ihnen das neue Ermittlungsergebnis mit. Je eingeholter Einwohnermeldeamtsanfrage berechnen wir inklusive der Amtsgebühr € 13,00.
10. Rechnung kann wegen „unbekannt verzogen“ nicht zugestellt werden, wie die neue Anschrift ermitteln?
Kann eine Rechnung eines Gläubigers an einen Schuldner wegen des postalischen Vermerkes “unbekannt verzogen“ nicht zugestellt werden, kann der Gläubiger über das Einwohnermeldeamt eine entsprechende Auskunft mit einer Melderegisterauskunft einholen. Kann keine Auskunft durch das entsprechend, zuständige Einwohnermeldeamt erteilt werden, kann der Gläubiger über entsprechende Personen- und Adresssuchanbieter, wie z.B. Supercheck, eine erweiterte Adress- und Personenrecherche in Auftrag geben. Diese Anbieter sind in der Lage auf eine Vielzahl an Adress- und Umzugsdaten von Privatpersonen, welche sich im Millionenbereich bewegen, sowie auf weitere zusätzliche Datenbestände zurückzugreifen, und bieten hierdurch einen wesentlich schnelleren, effektiveren und vor allem preiswerteren Ansatz, eine unbekannt verzogene Person zu ermitteln.
Supercheck – keine Mitgliedschaften, keine Mindestmengen und keine festen Vertragslaufzeiten
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, keine Mindestmengen und keine feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von € 20,00 fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
Engagieren Sie Supercheck –
Ihren Experten für nationale und internationale Adressermittlungen von unbekannt verzogenen Personen
Suchen Sie nach unbekannt verzogenen Kunden, Klienten oder Patienten, die Ihnen Geld schulden und für Sie nicht (mehr) erreichbar oder auffindbar sind? Fehlt Ihnen eine ladungsfähige Adressanschrift, um Mahnschreiben zu versenden?
Supercheck bietet Ihnen mehr als nur eine einfache Adressermittlung! Unser mehrstufiges Konzept ermöglicht Ihnen eine umfassende und fundierte Recherche und Erfolgsquoten von bis zu 90 Prozent.
Supercheck darf sich über das Vertrauen zahlreicher Freiberufler, Unternehmer und Rechtsanwälte freuen. Dies liegt nicht zuletzt an unseren attraktiven Konditionen, sowie hohen Erfolgsraten bei der Adressermittlung unbekannt verzogener Personen, sondern auch an unserem transparenten Abrechnungssystem.
Bauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns Ihre unbekannt verzogenen Kunden, Klienten und Schuldner ausfindig machen. Ihren Suchauftrag können Sie in nur wenigen Schritten noch heute online bei uns einreichen.
Wir freuen uns auf Sie!