Die Vollstreckungsauskunft Privatpersonen bietet Ihnen eine ausführliche Bonitätsprüfung mit umfassenden Informationen zur finanziellen Situation eines Schuldners. So können Sie besser einschätzen, ob es sich für Sie als Gläubiger überhaupt lohnt zu vollstrecken.
Bitte beachten Sie, dass EURO-PRO keine Garantie für spezifische Ergebnisse aufgrund erteilter Auskünfte übernimmt. Wir unterstützen lediglich Kunden bei ihrer eigenen Entscheidungsfindung und übermitteln keine endgültigen Entscheidungen zu Krediten oder Verträgen.
Sie erfahren zum Beispiel, welche Einkommensquellen der Schuldner hat, ob harte Negativmerkmale vorliegen und ob die bewohnte Immobilie Eigentum des Schuldners ist.
Für die Vollstreckungsauskunft kombinieren wir Datenbankrecherchen mit telefonischen Umfeldbefragungen und einer Arbeitgeberermittlung.
Viele Schuldner versuchen ihrer Zahlungspflicht zu entgehen, indem sie gegenüber Gläubigern weiteres Einkommen verschweigen, in das hinein vollstreckt werden kann. Aus diesem Grund beinhaltet die Vollstreckungsauskunft Privatpersonen eine Arbeitgeberermittlung. Hierbei führen wir auf Basis der angegebenen Anschrift Recherchen im Umfeld des Schuldners und – sofern nötig – bei Ämtern durch.
Mit der Vollstreckungsauskunft Privatperson erhalten Sie einen Bericht zu folgenden Punkten*:
*Angaben sofern ermittelbar
Bitte beachten Sie, dass diese Ermittlung teilweise auf intensiven Befragungen des Umfelds basiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die mündlich erteilten Auskünfte des Umfelds keine Gewähr übernehmen können und aus Datenschutzgründen die Auskunft gebenden Personen nicht angeben dürfen.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Vollstreckungsauskunft Privatpersonen“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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