Viele Schuldner versuchen ihrer Zahlungspflicht zu entgehen, indem sie gegenüber Gläubigern Arbeitseinkommen verschweigen, in das hinein vollstreckt werden kann. Die Beauftragung einer Arbeitgeberermittlung kann Ihnen die benötigen Informationen liefern.
Mithilfe der von Ihnen bereitgestellten Adresse führen wir umfangreiche Recherchen im Umfeld des Schuldners durch, um relevante Informationen zu erlangen. Sofern ermittelbar, beinhaltet das Ergebnis Informationen wie zum Beispiel die genaue Firmierung und Anschrift des Arbeitgebers, die Einkommensart oder – sofern der Schuldner Sozialleistungen erhält – den Leistungsträger. Bitte beachten Sie, dass unsere Ermittlungen ausschließlich in Deutschland stattfinden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitgeberermittlung hauptsächlich auf intensiven Befragungen im Umfeld des Schuldners basiert. Daher können wir keine Gewähr für mündlich übermittelte Informationen aus dem Umfeld übernehmen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen können wir zudem keine Angaben zu der Auskunft gebenden Person mitteilen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Die Beauftragung der Arbeitgeberermittlung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Anfrage aufgrund der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erfolgt.
Sollte Ihnen die aktuelle Adresse nicht bekannt sein, beauftragen Sie uns zuerst mit einer Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Arbeitgeberermittlung“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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