Viele Schuldner versuchen ihrer Zahlungspflicht zu entgehen, indem sie gegenüber Gläubigern Arbeitseinkommen verschweigen, in das hinein vollstreckt werden kann. Eine Arbeitgeberermittlung liefert Ihnen die nötigen Informationen.
Mithilfe der von Ihnen bereitgestellten Adresse führen wir umfangreiche Recherchen im Umfeld des Schuldners durch, um relevante Informationen zu erlangen. Diese Informationen umfassen die genaue Firmierung und Adresse des Arbeitgebers, die Art des Einkommens sowie den Leistungsträger, falls der Schuldner Sozialleistungen bezieht. Bitte beachten Sie, dass unsere Ermittlungen ausschließlich in Deutschland stattfinden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitgeberermittlung hauptsächlich auf intensiven Befragungen im Umfeld des Schuldners basiert. Daher können wir keine Gewähr für mündlich übermittelte Informationen aus dem Umfeld übernehmen. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können wir keine Informationen über die Quelle der Auskunft weitergeben.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Sollte Ihnen die aktuelle Adresse nicht bekannt sein, beauftragen Sie uns zuerst mit einer Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Arbeitgeberermittlung“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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