Ihr Kunde oder Schuldner ist unbekannt verzogen. Sie benötigen eine Anschriftenermittlung der Privatperson, denn ohne ladungsfähige Adresse können Sie keine Rechnungen oder Mahnungen zustellen, Forderungsausfall droht! Selbst durchgeführte Recherchen zur Anschriftenermittlung Privatpersonen in Deutschland sind aufwändig und teuer. Sie können zudem lediglich eine Melderegisterauskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt einholen. Doch gerade unbekannt verzogene Schuldner melden sich bewusst nicht an, ab oder um und sind über das Meldeamt/ eine Melderegisterauskunft nicht ermittelbar. Sie benötigen für die Anschriftenermittlung umfangreiche Quellen – und genau die bietet Ihnen Supercheck!
Mit unserer Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland nehmen wir Ihnen die eigene Recherche ab. Wir bieten mit unseren drei Ermittlungsstufen Zugriff auf zahlreiche und umfangreiche Datenbanken – von eigenen Adress- und Umzugsdaten, über Fremddatenbestände (mit zusammen über 45 Millionen Informationen zu Anschriften von Privatpersonen) bis hin zu den Melderegisterdaten der über 5.200 Meldeämter.
Unsere jahrelange Erfahrung mit der Recherche in kombinierten Ermittlungsstufen garantiert Ihnen bei der Anschriftenermittlung Privatpersonen eine bestmögliche Erfolgsquote von 65 bis 90 Prozent. Wir ermitteln bereits in durchschnittlich 45 Prozent der Aufträge ein positives Ergebnis per Abgleich mit einer Vielzahl von Datenbanken und erhöhen somit deutlich Ihren Ermittlungserfolg gegenüber reinen Einwohnermeldeamtsanfragen.
Wie kommen Mehrfach-EMA zustande?
Bei der vom ersten Meldeamt übermittelten neuen Anschrift haben wir durch unsere schriftliche Zustellbarkeitsprüfung (s. u.) einen Postrückläufer erhalten. Im nächsten Schritt fragen wir bei dem Meldeamt an, das für die ermittelte Anschrift zuständig ist, und teilen Ihnen das neue Ergebnis mit. Wir berechnen für jede eingeholte EMA 13,00 € inklusive der Amtsgebühr.
Folgende Angaben sind für die Adressermittlung erforderlich:
Um Ihnen erneute Postrückläufer zu ersparen, prüfen wir im Rahmen unserer qualifizierten Anschriftenermittlung Privatpersonen ggf. die Zustellbarkeit der neu ermittelten Adresse. Für einen Teil stellen wir diese bereits auf elektronischem Wege sicher. Bei den übrigen Fällen führen wir ggf. eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Erhalten wir unseren vorausverfügten und vollfrankierten Brief innerhalb einer gesetzten Frist nicht zurück, gilt die Anschrift als zustellbar.
Die Zustellbarkeitsprüfung der EMA (Stufe 3) kann auf Wunsch deaktiviert werden, wodurch sich bei der Bearbeitung ein Zeitvorteil von mehreren Tagen ergeben kann.
Bei positivem Ermittlungsergebnis können Sie als Folge-Auftrag zum Beispiel eine erweiterte Melderegisterauskunft, eine Bonitätsprüfung oder, wenn das Meldeamt keine neue Adresse angeben konnte, eine Monitor-Dauerüberwachung beauftragen. Wurde im Melderegister eine sog. amtliche Auskunftssperre eingetragen, können wir diese ebenfalls für Sie durchführen.
Tipp: Sofern Sie Schuldner in Österreich oder der Schweiz suchen, empfehlen wir Ihnen das Produkt Melderegisteranfrage Österreich bzw. Schweiz.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Anschriftenermittlung Privatpersonen“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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