Wir empfehlen Ihnen die isolierte Einwohnermeldeamtsanfrage Stufe 3, wenn Sie einen amtlichen Nachweis über die Meldeadresse einer gesuchten Person benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Gericht.
Bitte beachten Sie, dass wir – sofern dies von der jeweiligen Meldebehörde angeboten wird – die Anfrage elektronisch stellen. Dadurch können wir Ihnen das Ermittlungsergebnis so schnell wie möglich bereitstellen. In diesen Fällen erhalten Sie ausschließlich EMA‑Ersatzbelege, die den klassischen Papierauszug ersetzen und in der Regel von Gerichten anerkannt werden.
Einige Gerichte verlangen vereinzelt einen originalen Papierbeleg. Sollte das Gericht den elektronischen EMA‑Ersatzbeleg nicht akzeptieren, übernehmen wir gern eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Meldeamt. Diese erfolgt unter Weiterberechnung der behördlichen Gebühren sowie einer Handlingpauschale von 10,00 €.
Die schriftliche Melderegisteranfrage beauftragen Sie per E‑Mail an:
support@supercheck.de
Die Angaben einer einfachen Melderegisterauskunft umfassen Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift.
Benötigen Sie darüber hinaus weitere Informationen, können Sie uns mit einer sog. erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage beauftragen.
Zum Schutz einer Person besteht per Gesetz die Möglichkeit einer sog. amtlichen Auskunftssperre. Gründe sind Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Die Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Eine einfache Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen nicht möglich. Die neue Adresse wird nur unter strengen Auflagen herausgegeben. Dazu zählt, dass Sie uns für die manuelle Bearbeitung der amtlichen Auskunftssperre zwingend das berechtigte Interesse (Rechnung, Titel) zur Verfügung stellen.
Die Nachermittlung amtliche Auskunftssperre beauftragen Sie selbst in Ihrem persönlichen Kundenbereich und senden uns den Nachweis des berechtigten Interesses (unter Angabe der Auftrags-Nr.) per E-Mail an support@supercheck.de oder Fax an 06086/ 398859 zu. Sobald wir das Ergebnis vom Amt erhalten haben, wird dieses in Ihrem Kundenbereich zur Verfügung gestellt. Es fallen Kosten in Höhe von 19,50 Euro an.
Tipp: Sofern Sie Schuldner in Österreich oder der Schweiz suchen, empfehlen wir Ihnen das Produkt Melderegisteranfrage Österreich bzw. Schweiz.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Einwohnermeldeamtsanfrage Stufe 3“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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