Wir ermitteln über einen bundesweiten Außendienst persönlich vor Ort für Sie und das in ganz Deutschland
Besonders empfehlenswert, wenn Standardermittlungen negativ verlaufen sind
- Wir nehmen Umfeldrecherchen persönlich vor
- Wir erkundigen uns bei den örtlichen Postzustellern
- Sie erhalten einen detaillierten Ermittlungsbericht mit Foto des Wohnobjekts
Für diese Ermittlungsart gelten ausschließlich folgende berechtigte Interessen:
- Forderung
- Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche (Rechnungsstellung / Mahnung)
- Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid / Klage / Zwangsvollstreckung)
Was kostet diese Ermittlung ?
Bei positiver Auskunft: € 89,00 je Fall
Bei negativer Auskunft: € 36,00 je Fall
Was sollte man beachten ?
- Eine "vor-Ort" Ermittlung ist die sinnvolle Ermittlungsart, wenn die normale Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland negativ abgeschlossen wurde. D.h. es wurden sämtliche datenbanktechnischen Recherchen und Einwohnermeldeamtsanfragen negativ abgeschlossen. Insofern bleiben keine weiteren technischen und amtlichen Möglichkeiten mehr.
- Wir recherchieren nun auf Basis der alten Anschrift und befragen das Umfeld. Diese Ermittlungsart ist auch bei hartnäckigen Betrügern sehr erfolgreich.
- Empfehlenswert ist eine Nutzung sofern die Anschrift nicht älter als 6-8 Monate ist. Danach sinkt die Erfolgsquote naturgemäß, da dann das Umfeld weniger Informationen bereitstellen kann
Was hoch ist die Erfolgsquote ?
- Wir rechnen mit einer Erfolgsquote von > 50%, abhängig von Alter und Qualität der eingelieferten Adresse.
Wie lange dauern die Ermittlungen ?
- 5-12 Werktage
Wie kann ich beauftragen ?
- Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus
- Sie erhalten sofort eine Kundennummer
- Mit dieser Kundennummer und Ihrem selbstgewählten Passwort loggen Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich ein
- Wählen Sie nun Ermittlungsart und Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift
- Der Auftrag geht uns umgehend zu und wir nehmen die Ermittlung auf
- Über den Status der Ermittlungen informieren wir Sie per e-Mail.
- Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze e-Mail Benachrichtigung und können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
- In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" ersehen Sie Ihre Ermittlungsergebnisse
- Klicken Sie auf die blaue Auftragsnummer. Sie können sich nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken
- Per Mausklick legen Sie das Ermittlungsergebnis in Ihr persönliches Archiv ab
Für wen ist diese Ermittlung geeignet ?
- Wir dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse tätig werden. Sollten Sie sich als Privatperson für unsere Leistungen interessieren, empfehlen wir sich an Ihren Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann uns nach Prüfung des berechtigten Interesses jederzeit beauftragen
Achtung:
Für diese Ermittlungsart gelten ausschließlich folgende berechtigte Interessen:
- Forderung
- Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche (Rechnungsstellung / Mahnung)
- Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid / Klage / Zwangsvollstreckung)
Wie soll ich bezahlen ?
- Am Monatsende erhalten Sie bequem eine Rechnung per e-Mail oder falls gewünscht per Post.
- Für unser Dienstleistungsangebot ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung grundsätzlich vorgesehen. (Wenn Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, wenden sich bitte an unser Service Telefon +49-(0)6086-398858 )