Personenermittlung mit Supercheck
Wenn Kunden oder Schuldner nicht auffindbar sind, Rechnungen und Mahnungen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ wieder zurückkehren, ist dies oft ein großes Ärgernis.
Bestimmt stellt sich Ihnen die Frage, wie Sie am effizientesten die neue Anschrift/ Meldeadresse herausbekommen, um so Ihre Forderungen beitreiben zu können.
Supercheck gilt als einer der führenden Ermittlungsdienstleister in Deutschland und unterstützt Sie dabei, auf datenschutzkonformem Weg an die aktuelle Anschrift Ihres Schuldners zu gelangen.
Unsere Personenermittlung führen wir nach einem bewährten, mehrstufigen Konzept durch. In der Regel beginnen wir damit, die Adresse mit internen sowie externen Datenbanken abzugleichen. Sofern wir über diese Datenbank-Quellen keine neue Anschrift erheben konnten, treten wir an die Einwohnermeldeämter heran und starten eine sogenannte EMA (Einwohnermeldeamt)-Anfrage beim zuständigen Amt.
So führen die Anschriftenermittlungen mit Supercheck in durchschnittlich 65 bis 90 Prozent der Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss.
Wir bieten Ihnen nicht nur gerichtsfähige Ergebnisse und ein transparentes Abrechnungssystem. Auch als Kleinunternehmer sind Sie bei uns an der richtigen Stelle – denn wir erheben keine Mindestmengen oder Mitgliedschaftsbeiträge. Supercheck hilft Ihnen eben genauso, wie Sie es sich für Ihre Firma wünschen.
Lassen Sie uns für Sie ermitteln!