Adress-Ermittlung Privatpersonen

Sie haben ein Problem!

  • Ihr Kunde bzw. Schuldner ist nicht auffindbar
  • Die Rechnung bzw. Mahnung kommt zurück mit dem Vermerk »unbekannt verzogen«

Unsere Lösung: Wir ermitteln die neue Adresse für Sie!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort Aufträge erteilen
  • Status-Informationen per E-Mail
  • Hohe Erfolgsquote durch mehrstufige Adressermittlung über Datenbanken bis zum Einwohnermeldeamt

Schuldnerregisterauskunft

Sie haben ein Problem!

  • Ihnen droht Forderungsausfall
  • Ihr Kunde zahlt nicht oder Sie müssen einen Neukunden auf Zahlungsfähigkeit überprüfen

Unsere Lösung: Wir prüfen die Bonität Ihrer Privatkunden!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort eine Bonitätsprüfung beauftragen
  • Rückmeldung innerhalb eines Arbeitstages
  • Keine Mitgliedschaften oder Mindestmengen
  • Aktuelle Bonitätsinformationen aus Datenbanken und Schuldnerregisterverzeichnis
  • Zuverlässige CRIFBÜRGEL Daten

Monitor-Dauerüberwachung

Sie haben ein Problem!

  • Ihr unbekannt verzogener Schuldner ist untergetaucht
  • Bisherige Ermittlungen blieben erfolglos

Unsere Lösung: Die Monitor Dauerüberwachung bei zunächst hoffnungslosen Fällen!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort eine Dauerüberwachung beauftragen
  • Überwachungszeitraum flexibel wählen (bis 30 Jahre)
  • Abgleich der Anschrift mit umfangreichem Eigenbestand und externen Umzugs- und Adressdatenbanken
  • Kosten in Höhe von 8,50 € nur bei Erfolg

Personenermittlung mit Supercheck

 

Wenn Kunden oder Schuldner nicht auffindbar sind, Rechnungen und Mahnungen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ wieder zurückkehren, ist dies oft ein großes Ärgernis.

Bestimmt stellt sich Ihnen die Frage, wie Sie am effizientesten die neue Anschrift/ Meldeadresse herausbekommen, um so Ihre Forderungen beitreiben zu können.

Supercheck gilt als einer der führenden Ermittlungsdienstleister in Deutschland und unterstützt Sie dabei, auf datenschutzkonformem Weg an die aktuelle Anschrift Ihres Schuldners zu gelangen.

Unsere Personenermittlung führen wir nach einem bewährten, mehrstufigen Konzept durch. In der Regel beginnen wir damit, die Adresse mit internen sowie externen Datenbanken abzugleichen. Sofern wir über diese Datenbank-Quellen keine neue Anschrift erheben konnten, treten wir an die Einwohnermeldeämter heran und starten eine sogenannte EMA (Einwohnermeldeamt)-Anfrage beim zuständigen Amt.

So führen die Anschriftenermittlungen mit Supercheck in durchschnittlich 65 bis 90 Prozent der Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss.

Wir bieten Ihnen nicht nur gerichtsfähige Ergebnisse und ein transparentes Abrechnungssystem. Auch als Kleinunternehmer sind Sie bei uns an der richtigen Stelle – denn wir erheben keine Mindestmengen oder Mitgliedschaftsbeiträge. Supercheck hilft Ihnen eben genauso, wie Sie es sich für Ihre Firma wünschen.

Lassen Sie uns für Sie ermitteln!

Fakten

Erfolgsquote

Icon Supercheck Erfolgsquote

Kosten

Icon Supercheck Ermittlungskosten

Qualität

Icon Gerichtsfähige Ergebnisse

Ermittlungsdauer

Supercheck Ermittlungsdauer

Personenermittlung über Datenbanken und Einwohnermeldeamt

So gehen wir bei der Suche nach Ihren Schuldnern vor

Die Adresse von Privatpersonen zu ermitteln braucht Zeit und vor Allem viel Ermittlungs-Knowhow und Erfahrung. Wir führen eine fundierte Recherche bis hin zur ladungsfähigen Anschrift Ihres Kunden oder Schuldners durch.

Dabei führen wir einen Abgleich der letzten bekannten Adresse in unseren umfangreichen eigenen sowie externen Datenbanken durch. Sollten wir über die Ermittlungsebenen keine neue Anschrift generieren können, so fragen wir für Sie direkt beim zuständigen Einwohnermeldeamt an und teilen Ihnen das amtliche Ergebnis der Melderegisterauskunft mit.

Unsere Ermittlungsergebnisse sind gerichtsfähig, d.h. Sie können diese in der Regel als Nachweis bei Gericht verwenden.

Besteht eine offizielle Auskunftssperre für Ihren Schuldner oder Kunden, benötigen wir zur Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse – zum Beispiel eine Rechnung oder einen Rechtstitel. Dank unseres modernen Onlinesystems bleiben Sie stets über unsere Ermittlungen auf dem Laufenden und können uns Ihr berechtigtes Interesse jederzeit über Ihren Kundenbereich nachreichen. Auf Wunsch führen wir anschließend erneut eine Melderegisteranfrage unter Vorlage des berechtigten Interesses für Sie durch.

Personenermittlung für Rechtsanwaltskanzleien

Es gibt vielfältige Gründe, warum Rechtsanwälte die Dienstleistungen von Supercheck in Anspruch nehmen.

Wir führen Personenermittlungen für Rechtsanwaltskanzleien durch, die entweder im eigenen Interesse oder im Auftrag ihrer Klienten säumige Schuldner ausfindig machen wollen. Dabei gleichen wir unzustellbare Adressen mit eigenen Umzugsdatenbeständen sowie Fremdbeständen (Konsumenten- und Auskunftei-Datenbestände) ab und holen, sofern notwendig, einfache Melderegisterauskünfte ein.

Vermeiden Sie Zahlungsausfälle sowohl für Ihre Kanzlei, als auch für Ihre Mandanten und vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Supercheck.

Die Supercheck-Services sind bereits fester Bestandteil von anwaltlichen Software-Produkten, wie z. B. Advoware, AnNoText, NoRA oder RA-MICRO und helfen dabei, den Rechercheaufwand in Rechtsanwaltskanzleien auf ein Minimum zu reduzieren. Die bequeme Beauftragung aus der Akte heraus und Ergebnisrückmeldung unter Verbuchung der Ermittlungskosten direkt in der Akte, sind neben der Zeitersparnis eine erhebliche Erleichterung im täglichen Kanzleialltag.

Personenermittlung für Unternehmen und Gewerbetreibende

Unbeglichene Rechnungen und abgeschriebene Forderungen kommen besonders kleinere Firmen oft teuer zu stehen: Erstens geht wertvolle Zeit für den Versand von Mahnungen verloren und zweitens führt die Recherche, wenn ein Schuldner oder Kunde unbekannt verzogen ist, häufig ins Nichts. Berechtigte Forderungen müssen in Ermangelung einer ladungsfähigen Anschrift ausgebucht und abgeschrieben werden.

Supercheck ist Ihr Experte in Sachen Personenermittlung für Unternehmen und Gewerbetreibende und hilft Ihnen dabei, die Anschrift Ihrer Schuldner ausfindig zu machen und somit die Grundlage zu schaffen, Ihre Forderung geltend machen zu können.

Personenermittlung für Ärzte

Schuldet Ihnen ein Patient Geld für eine Privatbehandlung? Erhalten Sie die entsprechenden Rechnungen oder Mahnschreiben auf dem Postweg zurück? Haben Sie jedoch keine Zeit, die aktuelle Adresse Ihrer Patienten zu ergründen? Dann helfen wir von Supercheck Ihnen gerne weiter.
Wir führen Personenermittlung für Ärzte durch und recherchieren zuverlässig die Anschrift von Patienten, die unbekannt verzogen sind. Dabei greifen wir auf unsere umfangreichen Datenbanken zurück und erfragen weitere Informationen bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern. Wenn es um Patientenermittlung geht, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie und unterstützen Sie darin, Ihre Patientenkartei auf dem neuesten Stand zu halten.

Supercheck – Ihr Partner für Personenermittlungen in den D-A-CH-Regionen

Personenermittlung in der Schweiz

Schuldet Ihnen eine schweizerische Privatperson Geld? Um das grenzüberschreitende europäische Mahnverfahren einzuleiten, benötigen Sie eine ladungsfähige Anschrift Ihres Schuldners – nur so können Sie Forderungen von in der Schweiz wohnhaften Kunden eintreiben. Laut Gesetz müssen sich Personen in der Schweiz bei Zuzug, Umzug oder Wegzug innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle melden. Wenn Sie säumige Schuldner in der Schweiz ermitteln wollen, stehen die Chancen also gut.

Supercheck gilt als eines der führenden Unternehmen im Bereich Personenermittlung in der Schweiz. Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu den lokalen Personenmeldeämtern und machen die entsprechende Person für Sie ausfindig. Senden Sie uns noch heute Ihren Suchauftrag mit vollständigem Namen, letzter Anschrift und Geburtsdatum Ihres Schuldners. Unsere Erfolgsquote von bis zu 90 Prozent kennt keine Grenzen!

Personenermittlung in Österreich

Sie möchten Forderungen gegenüber Schuldnern geltend machen, die in Österreich ansässig sind? Fehlt Ihnen dazu jedoch eine aktuelle Anschrift? Wir stehen Ihnen zur Seite und erheben die entsprechende Auskunft des Melderegisters in Österreich (ZMR). Das ZMR ist zentral geregelt und enthält Angaben über Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Adresse der gemeldeten Personen.

Zur Personenermittlung in Österreich sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname sowie entweder das Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift Ihres Kunden. Dies dient ebenfalls der Vermeidung von Mehrfachauskünften und eventuellen Personenverwechselungen.

Die von uns ermittelte Adresse bildet unter anderem die Basis für die Einleitung eines sogenannten europäischen Mahnbescheids, über welchen Sie Ihre Forderungen im Nachbarland eintreiben können.

Vertrauen Sie auf Supercheck – wir führen Ihre Personenermittlung zum Erfolg

Supercheck gilt seit vielen Jahren als am häufigsten engagierter Dienstleister in Sachen Personenermittlung im In- und Ausland.

Freiberufler, Anwaltskanzleien und Unternehmer aus allen Wirtschaftsbereichen vertrauen unserem mehrstufigen Recherchesystem, bei welchem wir umfangreiche Datenermittlung mit Einwohnermeldeamtsanfragen kombinieren. Neben der Adressermittlung holen wir für Sie auch weiterführende Informationen ein – beispielsweise zur Zahlungsfähigkeit Ihrer Schuldner oder zu allfälligen Erben eines verstorbenen Schuldners. Dabei berücksichtigen wir zu jeder Zeit die rechtlichen Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Wir bieten Ihnen ein transparentes Abrechnungssystem und attraktive Konditionen – selbst bei Kleinauflagen.

Unsere sechs Millionen Auskünfte für 35.000 Unternehmen und 15.000 Anwälte sprechen für sich! Mit der Beauftragung von Supercheck sparen Sie wertvolle Ressourcen und bares Geld.

Lassen Sie uns die Adresse Ihrer Schuldner ermitteln und erstellen Sie jetzt Ihren ersten Suchauftrag ganz einfach an Ihrem PC.

Wir freuen uns darauf, Ihnen die aufwendige Recherchearbeit abzunehmen!

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