Erweiterte Melderegisterauskunft –
wenn Sie mehr über Ihren Schuldner wissen wollen
Bezahlt eine Kunde seine Rechnungen oder Mahnungen nicht und kommen diese postwendend wieder an Sie zurück, so führt der nächste Schritt oft zu einer einfachen Melderegisterauskunft. Das Ziel einer solchen Melderegisteranfrage ist die Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift Ihres Schuldners, damit Sie Ihr Geld beitreiben können und nicht als unbeglichene Forderung ausbuchen müssen.
Leider ist die Personensuche über das Einwohnermeldeamt zeitraubend und aufwendig. Es stehen Ihnen über 5.200 Ämter zur Auswahl, aus denen Sie das Richtige ausfindig machen müssen. Zudem bleiben Sie auf zusätzlichen Kosten für Versand, Papier, Wiedervorlagen und Ressourcenaufwand sitzen.
Lassen Sie uns diese Arbeit für Sie übernehmen! Supercheck gilt seit Jahren als einer der führenden Dienstleister im Bereich Personenermittlungen und bietet Ihnen einen exklusiven sowie effektiven Ermittlungsservice. Unser bewährtes mehrstufiges Recherchekonzept ist verantwortlich für unsere außerordentlich hohe Erfolgsquote von bis zu 90 Prozent. Wir holen für Sie, falls nötig, Ihre Meldeauskunft ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen auf direktem Weg durchzusetzen.
Verfügen Sie über nachweisliche Ansprüche oder gar Schuldtitel, haben Sie laut § 45 BMG (Bundesmeldegesetz) ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, beim zuständigen Amt eine erweiterte Melderegisterauskunft zu beantragen. Eine solche Auskunft beinhaltet weit mehr Meldedaten als die bloße aktuelle Adresse Ihres säumigen Schuldners, wie zum Beispiel gesetzliche Vertreter oder frühere Adressen.