Adress-Ermittlung Privatpersonen

Sie haben ein Problem!

  • Ihr Kunde bzw. Schuldner ist nicht auffindbar
  • Die Rechnung bzw. Mahnung kommt zurück mit dem Vermerk »unbekannt verzogen«

Unsere Lösung: Wir ermitteln die neue Adresse für Sie!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort Aufträge erteilen
  • Status-Informationen per E-Mail
  • Hohe Erfolgsquote durch mehrstufige Adressermittlung über Datenbanken bis zum Einwohnermeldeamt

Schuldnerregisterauskunft

Sie haben ein Problem!

  • Ihnen droht Forderungsausfall
  • Ihr Kunde zahlt nicht oder Sie müssen einen Neukunden auf Zahlungsfähigkeit überprüfen

Unsere Lösung: Wir prüfen die Bonität Ihrer Privatkunden!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort eine Bonitätsprüfung beauftragen
  • Rückmeldung innerhalb eines Arbeitstages
  • Keine Mitgliedschaften oder Mindestmengen
  • Aktuelle Bonitätsinformationen aus Datenbanken und Schuldnerregisterverzeichnis
  • Zuverlässige CRIFBÜRGEL Daten

Monitor-Dauerüberwachung

Sie haben ein Problem!

  • Ihr unbekannt verzogener Schuldner ist untergetaucht
  • Bisherige Ermittlungen blieben erfolglos

Unsere Lösung: Die Monitor Dauerüberwachung bei zunächst hoffnungslosen Fällen!

  • Einfach online anmelden und einloggen
  • Sofort eine Dauerüberwachung beauftragen
  • Überwachungszeitraum flexibel wählen (bis 30 Jahre)
  • Abgleich der Anschrift mit umfangreichem Eigenbestand und externen Umzugs- und Adressdatenbanken
  • Kosten in Höhe von 8,50 € nur bei Erfolg

Erweiterte Melderegisterauskunft –
wenn Sie mehr über Ihren Schuldner wissen wollen

 

Bezahlt eine Kunde seine Rechnungen oder Mahnungen nicht und kommen diese postwendend wieder an Sie zurück, so führt der nächste Schritt oft zu einer einfachen Melderegisterauskunft. Das Ziel einer solchen Melderegisteranfrage ist die Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift Ihres Schuldners, damit Sie Ihr Geld beitreiben können und nicht als unbeglichene Forderung ausbuchen müssen.

Leider ist die Personensuche über das Einwohnermeldeamt zeitraubend und aufwendig. Es stehen Ihnen über 5.200 Ämter zur Auswahl, aus denen Sie das Richtige ausfindig machen müssen. Zudem bleiben Sie auf zusätzlichen Kosten für Versand, Papier, Wiedervorlagen und Ressourcenaufwand sitzen.

Lassen Sie uns diese Arbeit für Sie übernehmen! Supercheck gilt seit Jahren als einer der führenden Dienstleister im Bereich Personenermittlungen und bietet Ihnen einen exklusiven sowie effektiven Ermittlungsservice. Unser bewährtes mehrstufiges Recherchekonzept ist verantwortlich für unsere außerordentlich hohe Erfolgsquote von bis zu 90 Prozent. Wir holen für Sie, falls nötig, Ihre Meldeauskunft ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen auf direktem Weg durchzusetzen.

Verfügen Sie über nachweisliche Ansprüche oder gar Schuldtitel, haben Sie laut § 45 BMG (Bundesmeldegesetz) ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, beim zuständigen Amt eine erweiterte Melderegisterauskunft zu beantragen. Eine solche Auskunft beinhaltet weit mehr Meldedaten als die bloße aktuelle Adresse Ihres säumigen Schuldners, wie zum Beispiel gesetzliche Vertreter oder frühere Adressen.

Fakten

Erfolgsquote

Icon Supercheck Erfolgsquote

Kosten

Icon Supercheck Ermittlungskosten

Qualität

Icon Gerichtsfähige Ergebnisse

Ermittlungsdauer

Supercheck Ermittlungsdauer

Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft anfordern –
welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine sogenannte einfache Registerauskunft steht in Deutschland grundsätzlich jeder Privatperson ab 16 Jahren zur Verfügung – denn mit Erreichen des 16. Lebensjahres gilt eine Person als melderechtlich handlungsfähig. Einfache Auskünfte sind nicht gesetzlich festgelegt und können vom zuständigen Meldeamt schriftlich sowie mündlich erteilt werden.

Möchten Sie über die gesuchte Person jedoch mehr als nur den Doktorgrad oder die Anschrift in Erfahrung bringen, können Sie eine erweiterte Melderegisteranfrage einholen. Diese unterliegt dem Bundesmeldegesetz, welches vorsieht, dass für die Einholung von weiteren Informationen ein berechtigtes Interesse vorzuliegen hat – dazu gehören zum Beispiel Nachweise über die offenen Forderungen oder Rechtstitel. Hier reicht also die Organisation einer Klassenfeier nicht als Ermittlungsgrund aus.

Erweiterte Melderegisterauskunft – welche Informationen können Sie einholen?

In vielen Fällen ist es hilfreich, weiterführende Angaben zum zahlungsunfähigen Schuldner bereit zu halten. Welche Informationen Sie bei einer erweiterten Melderegisterauskunft in Erfahrung bringen können, haben wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet.

  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Gesetzliche(n) Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand (diese Angabe beschränkt sich allerdings auf „verheiratet“ oder „eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht“)
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Zusätzliche Möglichkeiten der erweiterten Melderegisterauskunft

Meldeämter löschen die Daten von verzogenen oder verstorbenen Einwohnern nach Ablauf einer vorgegebenen Frist und bewahren diese in einem Archiv gesondert auf. Dabei gelten je nach Bundesland eigene Meldegesetze. So werden die Meldedaten von Verzogenen oder Verstorbenen in der Stadt Berlin bereits nach 25 Jahren endgültig gelöscht, in der Stadt Stuttgart jedoch erst nach Ablauf von 30 Jahren. Zudem werden von Kommune zu Kommune unterschiedliche Gebühren erhoben.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann also im Falle des Todes oder Wegzuges Ihres Schuldners nur über eine sogenannte Archivauskunft bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden.

Die einfache Melderegisterauskunft – das müssen Sie beachten

Wenn Sie eine einfache Melderegisterauskunft, wie zum Beispiel den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften einer bestimmten Person, erhalten wollen, werden Ihnen von gesetzlicher Seite her keine besonderen Vorgaben auferlegt. Sie müssen lediglich das 16. Lebensjahr erreicht haben – damit besitzen Sie nämlich die melderechtliche Handlungsfähigkeit und können beim Amt vorstellig werden, um Auskünfte einzuholen.

Damit Supercheck Anfragen für Sie übernehmen kann, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die gesuchte Person muss eindeutig identifizierbar sein – zum Beispiel über Vor- und Nachnamen, (ggf. Geburtsdatum) sowie der nicht mehr zustellfähigen Voranschrift
  • ein berechtigtes Interesse an der Ermittlung muss nachweisbar vorliegen
  • Sie beauftragen uns als Firmenkunde, Freiberufler oder Gewerbetreibender

Für Privatpersonen werden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tätig. Als Privatperson wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt und weisen ihm das berechtigte Interesse an der Ermittlung nach. Ihr Anwalt kann anschließend Suchaufträge bei Supercheck beauftragen.

Erweiterte Meldeauskunft online – die Alternative zur schriftlichen Melderegisteranfrage

In Zeiten des Internets verfügen bereits zahlreiche Bundesländer über Portale, welche zum Beispiel Polizeistellen oder privaten Bürger sowie Unternehmen den Zugang zu Meldeauskünften aus ihrer Region ermöglichen. Einzelne Kommunen, wie etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, haben auf den entsprechenden kommunalen Internetseiten Bürgerservices bereitgestellt, die auch die elektronische Melderegisterauskunft beinhalten. Dazu muss jedoch die zuletzt bekannte Adresse der gesuchten Person weniger als fünf Jahre alt sein.

Ist die vorliegende Anschrift älter, muss auch hier eine Archivauskunft erfragt werden. Dies geht in der Regel jedoch nur auf dem klassischen Weg über persönliches Erscheinen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über den Schriftverkehr.

Beauftragen Sie Supercheck mit Ihren erweiterten Melderegisterauskünften

Mit über 6 Millionen Auskünften für mehr als 35.000 Unternehmen und 15.000 Rechtsanwälte ist Supercheck einer der führenden Ermittlungsdienstleister unbekannt verzogener Kunden und Schuldner.

Wir recherchieren nach einem bewährten dreistufigen Ermittlungskonzept und ermitteln dank unserer Kombination aus Datenbankabfrage und Einwohnermeldeamtsauskünften im Durchschnitt bis zu 30 Prozent mehr Adressen als beim direkten Weg über das Einwohnermeldeamt. Die Ergebnisse, die wir erzielen, sind gerichtsfähig und werden für Sie bequem sowie transparent jeweils zum Ende des Monats abgerechnet – ohne Mindestmengen oder Mitgliedschaftsgebühren.

Zahlreiche Freiberufler, Unternehmer und Anwälte vertrauen bereits unserem Rundum-Service. Schließen Sie sich Ihnen an und investieren Sie Ihre Zeit in Ihr wesentliches Kerngeschäft. Egal, ob erweiterte Melderegisterauskunft oder Bonitätsprüfung – wir sind Ihr Partner rund um das Thema Personenermittlung und Wirtschaftsauskünfte und unterstützen Sie dabei, Ihre verschwundenen Schuldner aufzuspüren und offene Forderungen mit Erfolg durchzusetzen.

Jetzt anmelden und Adresse ermitteln!