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Was ist eine erweiterte Melderegisteranfrage?

Benötigen Sie Informationen, die über eine einfache Melderegisterauskunft hinausgehen, kommt eine sog. erweiterte Melderegisterauskunft infrage. Hierfür gelten für die Beauskunftung besondere Voraussetzungen. Für das Auskunftsersuchen müssen wir gegenüber dem Meldeamt zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder ein Schuldtitel) nachweisen. Private Gründe wie Klassentreffen oder Familienfeiern gehören nicht dazu.

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