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Was ist eine Amtliche Auskunftssperre?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz von Personen die Möglichkeit von sog. amtlichen Auskunftssperren festgesetzt (§ 51 Bundesmeldegesetz). Gründe sind Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Diese Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.

Eine reguläre EMA hilft in diesen Fällen nicht weiter. Dennoch besteht unter strengen Auflagen die Möglichkeit, dass eine neue Adresse beauskunftet werden kann. Wir müssen gegenüber dem Meldeamt das berechtigte Interesse nachweisen.

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