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Ist die Beauftragung von Adressermittlungen und Auskünften über Dienstleistungsangebote wie Supercheck datenschutzrechtlich zulässig?

Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH ist eine nach § 38 GWO zugelassene und regelmäßig geprüfte Auskunftei. In dieser Funktion darf das Unternehmen bei Ämtern (z. B. Meldebehörden) sowie auf Datenbestände angebundener Wirtschaftsunternehmen zugreifen und bei berechtigtem Interesse ausgeben.

EURO-PRO darf Daten bei berechtigtem Interesse erheben und speichern. EURO-PRO unterliegt strengen Vorschriften und Datenschutzbestimmungen. Dazu gehört die Verpflichtung, Daten zu Nachweiszwecken (Rechnungslegung /-kontrolle) über einen Zeitraum von 5 Jahren zu speichern. Sämtliche Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Auf Wunsch erhalten Sie gerne weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz und Datensicherheit.
Kontakt Datenschutz: E-Mail: datenschutz@europro.de, Tel: +49 (0)6086/ 3988-0

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