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Was bedeutet Zustellbarkeitsprüfung?

Um Ihnen erneute Postretouren zu ersparen, prüfen wir bei der Anschriftenermittlung Privatpersonen ggf. die Zustellbarkeit der neu ermittelten Adresse. Bei einem Teil können wir diese bereits durch einen elektronischem Abgleich sicherstellen. Bei den übrigen Fällen führen wir ggf. eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Dazu senden wir einen vorausverfügten und vollfrankierten Brief an die neu ermittelte Adresse. Kommt dieser innerhalb einer gesetzten Frist nicht an uns zurück, gilt die Adresse als zustellbar.

Sie können die Zustellbarkeitsprüfung der EMA (Stufe 3) auf Wunsch deaktivieren, wodurch sich ein Zeitvorteil bei der Ergebnisrückmeldung von mehreren Tagen gibt.

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