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Was ist ein berechtigtes Interesse?

Laut § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen personenbezogene Daten nur dann weitergegeben werden, wenn der Empfänger der Daten „ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft darlegen kann“ und „kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat“.

Als berechtigtes Interesse gilt zum Beispiel eine Forderung, Kontaktaufnahme im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche.

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