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Wie kommen Mehrfach-EMA zustande?

Bei der vom ersten Meldeamt übermittelten neuen Anschrift haben wir durch unsere schriftliche Zustellbarkeitsprüfung einen Postrückläufer erhalten. Im nächsten Schritt fragen wir bei dem Meldeamt an, das für die ermittelte Anschrift zuständig ist, und teilen Ihnen das neue Ergebnis mit. Pro eingeholter EMA berechnen wir inklusive der Amtsgebühr 13,00 €.

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