FAQ: FAQ

Was ist eine erweiterte Melderegisteranfrage?

Benötigen Sie Informationen, die über eine einfache Melderegisterauskunft hinausgehen, kommt eine sog. erweiterte Melderegisterauskunft infrage. Hierfür gelten für die Beauskunftung besondere Voraussetzungen. Für das Auskunftsersuchen müssen wir gegenüber dem Meldeamt zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder ein Schuldtitel) nachweisen. Private Gründe wie Klassentreffen oder Familienfeiern gehören nicht dazu.

Was ist eine Amtliche Auskunftssperre?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz von Personen die Möglichkeit von sog. amtlichen Auskunftssperren festgesetzt (§ 51 Bundesmeldegesetz). Gründe sind Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Diese Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.

Eine reguläre EMA hilft in diesen Fällen nicht weiter. Dennoch besteht unter strengen Auflagen die Möglichkeit, dass eine neue Adresse beauskunftet werden kann. Wir müssen gegenüber dem Meldeamt das berechtigte Interesse nachweisen.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Laut § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen personenbezogene Daten nur dann weitergegeben werden, wenn der Empfänger der Daten „ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft darlegen kann“ und „kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat“.

Als berechtigtes Interesse gilt zum Beispiel eine Forderung, Kontaktaufnahme im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche.

Was bedeutet Ermittlung in Datenbanken und welche Vorteile ergeben sich für die Schuldnersuche?

Mit unseren Datenbankrecherchen bieten wir Ihnen Zugriff auf zahlreiche und umfangreiche eigene Daten sowie Fremddatenbestände mit über 45 Millionen personenbezogenen Daten.

Damit haben Sie Zugang zu einer der größten Adress- und Umzugsdatenbank.

Unsere Datenbankrecherchen haben sich besonders für die Schuldnersuche als effektiver Weg erwiesen, doch noch die Adresse von untergetauchten Schuldnern zu finden. Viele Schuldner versuchen durch Umzug, ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen und melden sich beim Einwohnermeldeamt nicht an, ab oder um. Sie werden demnach nicht im Melderegister geführt und sind über eine Einwohnermeldeamtsanfrage auch nicht ermittelbar.

Wie zuverlässig sind die Daten vom Einwohnermeldeamt?

Das Melderegister ist eine relativ zuverlässige Quelle für die Adresssuche. Doch nicht immer kann das Einwohnermeldeamt tatsächlich eine neue Adresse liefern. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft vergessen Personen schlichtweg, sich ordnungsgemäß umzumelden oder erledigen das erst Monate nach dem Umzug. Doch manche wollen auch absichtlich nicht übers Einwohnermeldeamt „gefunden“ werden und verschweigen die neue Adresse oder geben beispielsweise bei Onlinegeschäften eine falsche Adresse an. Es handelt sich dabei oft um Schuldner, die versuchen durch Umzug nach unbekannt ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen.

Für die Ermittlung von Schuldneradressen ist das Einwohnermeldeamt eine wichtige, aber bei weitem nicht die einzige Anlaufstelle. Da sich Schuldner bewusst oft nicht an-, ab- oder ummelden, benötigen Gläubiger daher weitere Möglichkeiten der Adresssuche, so wie sie über Supercheck angeboten werden. Dazu zählen Datenbankermittlungen, mit denen bereits in bis zu 45 Prozent die Adressen schneller und günstiger als über Melderegisteranfragen gefunden werden können.

Was kostet eine Einwohnermeldeamtsanfrage?

Die Meldebehörden erheben unterschiedliche Gebühren, die zwischen € 4,00 und € 20,00 liegen. Bei Supercheck fallen pro Einwohnermeldeamtsanfrage 13,00 Euro an. Darin enthalten sind die Gebühren, welche das Amt erhebt, sowie ggf. eine Zustellbarkeitsprüfung.

Allgemeines zur Adresssuche

Welche Möglichkeiten der Adresssuche habe ich bei Supercheck?

Ist Ihr Kunde oder Schuldner verzogen, ohne Ihnen seine neue Wohnanschrift mitzuteilen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Adresssuche. Mit unserer Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland bieten wir Ihnen nicht nur den Zugriff auf umfangreiche Datenbestände, sondern auch auf die deutschlandweit über 5200 Meldedaten der Einwohnermeldeämter.

Darüber hinaus können Sie uns mit einer Vor-Ort-Ermittlung, einer Express-Einwohnermeldeamtsanfrage sowie einer Überwachung von Adressen (der sog. Monitor Dauerüberwachung) beauftragen.

Welche Ermittlungsart in Frage kommt, hängt von den Ermittlungen ab, die Sie im Vorfeld bereits getätigt haben. Haben Sie z. B. bereits eine Einwohnermeldeamtsanfrage selbst vorgenommen, empfehlen wir Ihnen eine Anschriftenermittlung „vor Ort“ oder die Monitor Dauerüberwachung.

Was ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage?

Die Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA), auch Melderegisterauskunft genannt, ist der am häufigsten genutzte Weg, an eine neue Adresse zu gelangen.

Als Meldebehörde erhebt und speichert das Einwohnermeldeamt (oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) alle personenbezogenen Daten in einem amtlichen Melderegister (z. B. die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum oder der Familienstand). Jeder Bürger ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von einer Woche seine persönlichen Angaben gegenüber dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hat ein Bürger sich ordnungsgemäß angemeldet, wird die früher zuständige Meldebehörde in der Regel über die neue Adresse informiert.

Wie bzw. wo kann ich eine Einwohnermeldeamtsanfrage beauftragen?

In Deutschland gibt es derzeit rund 5200 Einwohnermeldeämter. Für eine Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie jene Meldebehörde anschreiben, die für die zuletzt bekannte Adresse zuständig ist.

Als Freiberufler, Unternehmen oder Gewerbetreibender mit berechtigtem Interesse können Sie eine Einwohnermeldeamtsanfrage auch über Supercheck beauftragen.

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