FAQ Supercheck

Hinweis: Klicken Sie auf rot hinterlegte Begriffe um detailliertere Informationen zu dem Begriff zu erhalten.
Beispiel: Detaillierte Informationen zum Thema Einwohnermeldeamt und Anfragen beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie wenn Sie darauf klicken.

Allgemein:

Frage: Wer ist Supercheck ?
Antwort: Supercheck ist einer der marktführenden Dienstleister im Bereich der Adressermittlung unbekannt verzogener Kunden und Schuldner ( Schuldnerermittlung ). Supercheck ermittelt jährlich 3.5 Millionen Anschriften und Auskünfte für über 16.000 Unternehmen aus ganz Europa. Supercheck ist ein Gemeinschaftsdienst der Supercheck GmbH ( Betreiber ) und der EURO-PRO GmbH ( Ermittlungen ). Siehe AGB.

Frage:  Ist das datenschutzrechtlich erlaubt ?
Antwort: Als zugelassene und regelmäßig geprüfte Auskunftei dürfen wir Daten bei berechtigtem Interesse erheben und speichern.

Frage: Was ist ein berechtigtes Interesse ?
Antwort: Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. wenn Sie im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung die neue Anschrift ausfindig machen möchten oder wenn eine Forderung besteht. Auch die Anmeldung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ( Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung ) garantieren ein berechtigtes Interesse.

Frage: Können Sie nur Privatpersonen ermitteln oder auch Firmen ?
Antwort: Wir ermitteln Privatpersonen und Firmen.

Frage: Sind Sie auf Deutschland beschränkt ?
Antwort: Wir ermitteln europaweit. In einigen Ländern operieren wir direkt und in anderen über Partnerunternehmen. Analog zu Deutschland ermitteln wir im europäischen Ausland über örtliche Datenbanken, Ämter und Behörden.

Frage: Ich suche einen Freund / Freundin bzw. meinen alten Schulfreund. Geht das ?
Antwort: Ermittlungen werden ausschließlich für Unternehmen / Gewerbetreibende mit berechtigtem Interesse durchgeführt. Ermittlungen von Privatpersonen dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht entgegennehmen und bearbeiten. Sollten Sie als Privatperson eine Personensuche durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Dieser kann uns jederzeit beauftragen. Alternativ erkundigen Sie sich bei Personensuche.

Frage: Wie erteile ich Ihnen Aufträge ? Per e-Mail ? / Fax ? / Brief ?
Antwort:  Aufträge erteilen Sie nach erfolgter Anmeldung direkt im Internet auf www.supercheck.de. Kunden mit mehr als 100 Ermittlungen / Monat bieten wir auch andere Varianten an.

Frage: Ich bin Anwalt und benötige die Kosten je Ermittlung und nicht auf einer Sammelrechnung, damit ich diese einer Akte zuordnen kann. Geht das ?
Antwort: Falls Sie Ihre Ermittlungen über unser Portal www.supercheck.de eingeben, können Sie sich das Ermittlungsergebnis ausdrucken. Es beinhaltet alle relevanten Informationen, auch den Nettopreis der Ermittlung.

Frage: Wie bezahle ich für Ihre Services ? Rechnung / Bankeinzug ?
Antwort: Wir senden Ihnen am Monatsende eine Sammelrechnung zu. Entweder per e-Mail oder falls gewünscht auch per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung grundsätzlich vorgesehen. (Wenn Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, wenden sich bitte an unser Service Telefon +49-(0)6086-398858

Frage:   Ich habe einen Auftrag online erteilt. Was passiert jetzt ? Schicken Sie mir die neue Adresse per e-Mail ?
Antwort: Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per e-Mail. Wir versenden aus Sicherheitsgründen keine Anschriften per e-Mail. Sobald Sie die Benachrichtung erhalten haben, loggen Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem persönlichen Passwort bei Supercheck.de ein und können sich Ihr Ermittlungsergebnis ansehen, ausdrucken oder archivieren.

Frage:   Stichwort Internet und Sicherheit. Wie sicher sind meine Daten ?
Antwort: Ihr Kundenbereich unter www.supercheck.de ist mit SSL 3.0, RC4 und demnach mit 128 Bit verschlüsselt. Dies entspricht dem Homebanking Standard und der höchst möglichen Sicherheit.

Frage:   Sind Sie berechtigt Daten zu speichern bzw. wann werden diese gelöscht ?
Antwort: Wir sind nach §38 GWO registrierte und zugelassene Auskunftei und unterliegen, anders als andere Anbieter, strengen Vorschriften und Datenschutzbestimmungen. Wir sind verpflichtet Daten zu Nachweiszwecken ( Rechnungslegung /-kontrolle ) für unsere Kunden über einen Zeitraum von 5 Jahren zu speichern. Sämtliche Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Auf Wunsch erhalten Sie gerne weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz und Datensicherheit.

Frage: Ich habe bereits Vorermittlungen, z.B. eine Einwohnermeldeamtsanfrage, selbst vorgenommen. Welchen Service empfehlen Sie mir ?
Antwort: Falls Vorermittlungen vorgenommen wurden, empfehlen wir, gleich die Anschriftenermittlung „vor Ort“ ( Supercheck 3 ) zu wählen, sofern die Adresse nicht älter als 6-8 Monate alt ist. Generell empfehlen wir die Adressermittlung komplett über Supercheck abzuwickeln und nicht Teile selbst durchzuführen.

Frage:   Ich möchte jemanden ermitteln lassen, weiß aber nicht, ob ich die Ermittlung Privatpersonen oder Firmenermittlung nehmen soll. Das Unternehmen nennt sich „Heidis Nähkästchen“. Was empfehlen Sie mir ?
Antwort: Ermittlungen von Privatpersonen unterscheiden sich grundsätzlich von Firmenermittlungen. Insofern ist eine Entscheidung vorab unabdingbar. In diesem speziellen Fall jedoch würden wir eine Anschriftenermittlung „vor Ort“ empfehlen, um Fehlermittlungen zu vermeiden. Wir möchten bemerken, dass es sich bei den meisten dieser Unternehmen um Scheinfirmen handelt, bei welchen eine Firmenermittlung meist negativ verläuft. Eine Ermittlung hinsichtlich der Privatperson / Eigentümer Geschäftsführer ist jedoch meist vielversprechend.

Supercheck 1 - Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland / ( 3-stufiges Kaskadensystem )

Frage: Was bedeutet 3-stufig ? Fallen auf jeder Stufe Kosten an ?
Antwort: Wir bieten ein transparentes Ermittlungssystem und geben den Zeit- und Preisvorteil weiter, den wir selbst erzielen. Das Produkt endet mit der Stufe III ( Einwohnermeldeamtsanfrage ). Sollte die Ermittlung positiv in den Stufen I ( € 4,70 ) oder II ( € 6,20 ) abgeschlossen werden, so kostet die Ermittlung entsprechend weniger. Die maximalen Kosten betragen € 9,30 ohne Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen. Alle Preise zzgl. MwSt.

Frage: Bezogen auf Ihr 3-stufiges Kaskadensystem, wie hoch sind die durchschnittlichen Ermittlungskosten.
Antwort: Bezogen auf die einzelnen Stufen und deren Erfolgsquoten liegt der Durchschnittspreis bei ca. € 7,90.

Frage: Sie prüfen die Zustellbarkeit. Wie machen Sie das genau ?
Antwort: Hierfür haben wir einen komplexen mehrstufigen Prozess etabliert. In wenigen Fällen können wir bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. In den restlichen und somit meisten Fällen führen wir eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Dies bedeutet, dass wir ein vorausverfügtes vollfrankiertes Schreiben and die neue Adresse senden. Erhalten wir innerhalb einer gesetzten Frist unseren Brief nicht zurück, gilt die neu erhobene Anschrift gilt als zustellbar. Beide Methoden gelten als die hochwertigsten heute verfügbaren Methoden, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Denn kommt unser Brief an, dann gilt das auch für Ihre Post.

Frage: Ich habe eine Reklamation, wie gehe ich vor ?
Antwort: Sollten sich in Einzelfällen Zweifel ergeben, so bitten wir um eine kurze e-Mail an support@supercheck.de oder rufen Sie uns unter unserer Support Hotline  06086-398858 an oder faxen Sie uns den Vorgang unter  06086-398859 Bitte nennen Sie immer Ihre Kunden- und die betreffende Auftragsnummer.

Reklamationen im Bereich Adressermittlungen lösen wir indem wir Ihnen die Kosten der Stufen I und II erstatten und die verbleibende Stufe III ( EMA ) kostenpflichtig auslösen. Bei Reklamationen der Stufe III ( EMA ) erfolgen kostenpflichtige Nachermittlungen.

Frage: Wird zu irgendeinem Zeitpunkt für den ermittelten Kunden / Schuldner transparent, wer der Auftraggeber der Ermittlungen ist ?
Antwort: Nein, alle Ermittlungen erfolgen vollkommen anonymisiert. Unsere Auftraggeber werden nicht genannt.

Frage: Wieso prüfen Sie die Anschriften der Einwohnermeldeämter ? Sind diese nicht zuverlässig und korrekt ? Schließlich ist die Person dort gemeldet.
Antwort: Das Meldeamt erteilt lediglich Auskünfte aus dem Datenbestand. Bis zu 20% der Auskünfte der Einwohnermeldeämter sind für unserer Kunden nicht verwertbar. Die Person mag dort gemeldet sein, ist aber in vielen Fällen dort nicht wohnhaft. In diesen Fällen entsteht erneut eine Postretoure, die wir mit unserer Zustellbarkeitsprüfung vermeiden.

Frage: Beinhalten Ihre Preise ( Stufe III ) auch die Kosten der Einwohnermeldeämter ?
Antwort: Selbstverständlich. Sämtliche Gebühren der Einwohnermeldeämter ( € 4,00 bis € 20,00 ) sind in unseren Preisen bereits enthalten.

Frage: Sie sprechen von Anreicherung mit Telefonnummern. Beinhaltet das auch Mobilfunknummern ?
Antwort: Sofern möglich, reichern wir sämtliche ermittelten Anschriften automatisch mit aktuellen Telefonnummern an. Selbstverständlich beinhaltet das auch Mobilfunknummern der bekannten Unternehmen, aber auch Mobil- und Festnetznummern regionaler und nationaler Festnetz und Mobilfunkprovider.

Frage: Was genau passiert in der Stufe I ?
Antwort: Zuerst prüfen wir die Anschrift, die uns unser Kunde gibt, auf Vollständigkeit und Korrektheit, sonst können wir keine Ermittlungen aufnehmen. Einen „Herrn Meier in Bochum“ können wir nicht ermitteln, wir benötigen die vollständige alte, nicht zustellbare Anschrift - wenn möglich mit Geburtsdatum. Dann filtern wir temporäre Anschriften aus, d.h. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser und Gerichtsgebäude sind keine ständigen Anschriften und Ermittlungen würden definitiv kostenträchtig negativ enden. Um dies zu vermeiden, melden wir diese Erkenntnis unseren Kunden kostenfrei zurück. So entstehen auf Ihrer Seite keine unnötigen Kosten. Jetzt prüfen wir gegen unseren eigenen umfangreichen Ermittlungsbestand und mehr als 7 Mio Umzugsdaten ab. Da ein Schuldner immer mehrere Gläubiger hinterlässt, kann es gut möglich sein, dass wir den angefragten Schuldner bereits ermittelt haben.

  1. Die Kosten bei Erfolg betragen € 4,70. Sollten diese Bemühungen nicht erfolgreich verlaufen, geht die Ermittlung automatisch und kostenfrei in die Stufe II.

Frage: Was genau passiert in der Stufe II ? Und warum haben Sie zwei Stufen ?
Antwort: Anders als in Stufe I greifen wir in Stufe II auf externe Konsumentendatenbanken anderer Unternehmen zurück. Da diese kostenpflichtig sind, beeinflusst das unsere Kalkulation. Deshalb ist Stufe II auch teurer als Stufe I, jedoch um ein Vielfaches günstiger als Stufe III ( Einwohnermeldeamtsanfrage )

  1. Die Kosten bei Erfolg betragen € 6,20. Sollten diese Bemühungen nicht erfolgreich verlaufen, geht die Ermittlung automatisch und kostenfrei in die Stufe III.

Frage: Wie lange dauert es, bis die Stufen I und II abgearbeitet sind ?
Antwort: Die reine Abarbeitung dauert max. 36 Stunden, aufgrund der nachfolgenden Zustellbarkeitsprüfung muss man mit 5-8 Tagen rechnen. Das ist ungefähr 3-5 Mal schneller wie eine Einwohnermeldeamtsauskunft und zudem viel günstiger. Sollten wir keine neue Erkenntnis über unsere Stufen I und II gewinnen, so führen wir spätestens 36 Stunden nach Auftragserteilung die Stufe III ( EMA ) aus. Die Ermittlungszeit von 5-8 Tagen kommt zustande, weil die Zustellbarkeitsprüfung einige Tage in Anspruch nimmt.

Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote in den Stufen I und II ?
Antwort: Die Erfolgsquote ist abhängig vom Portfolio und beträgt zwischen 25 – 45%. Die Quote schwankt je nach Alter der Anschrift oder ob z.B. eine Schuldner- oder Kundenermittlung vorgenommen wird.

Frage: Was passiert in Stufe III
Antwort: Sollten wir in Stufe I und II keine neue Anschrift erheben können ( diese Erkenntnis gewinnen wir nach spätestens 36 Stunden ), so führen wir umgehend die Stufe III ( Einwohnermeldeamtsanfrage ) durch. Wir rechnen einzeln mit 5.400 Ämter in Deutschland die Gebühren ab und verifizieren die eingegangene Anschrift auf Fehlauskünfte. Wir prüfen gesondert Identitäten bei Namensänderungen. Falls erforderlich nehmen wir eine sogenannte Folge-EMA, ( eine weitere Einwohnermeldeamtsanfrage an einem weiteren Ort ) vor, wenn durch unsere Zustellbarkeitsprüfung bekannt wird, dass die Person bereits wieder verzogen ist und der Ort bekannt wird. ( Kosten Folge EMA = nochmals Stufe III ) Die Stufe III beinhaltet die Gebühr, die von den Ämtern erhoben wird. Sie ist abhängig von Amt und Bundesland und beträgt in der Regel zwischen € 4,00 und € 20,00. Unsere Kalkulation basiert auf einer Mischmengenkalkulation über ganz Deutschland.

Frage: Wie lange dauert es bis die Stufe III abgearbeitet ist ?
Antwort: Wir sind hier abgängig von den jeweiligen Ämtern und Behörden. Das Meldewesen ( siehe Meldeamt ) ist kommunal organisiert und auf 5.900 Einwohnermeldeämter verteilt. Ein zentrales Adressenverzeichnis gibt es nicht. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage dauert im Schnitt zwischen 10 und 25 Werktage, kann aber im Extremfall auch länger dauern. Achtung: Die Ermittlungszeiten schwanken auch aufgrund externer Einflüsse. Bedingt durch Urlaub ( Sommer / Weihnachten / Ostern / Pfingsten ) oder aufgrund von Wahlen ( Kommunal-,  Landtags-, Bundestagswahlen ) verzögern sich die Auskunftszeiten der Ämter auch, da die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts für die Wahlurnen / Zählungen verantwortlich sind. Zu diesen Zeiten bleiben die EMA Anfragen dann etwas länger liegen. Siehe auch Adressensuche.

Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote in Stufe III ?
Antwort: Inklusive der Vorstufen beträgt die Erfolgsquote in der Regel 65-90%.

Frage: Ist die Angabe des Geburtsdatums bei Ihnen zwingend ?
Antwort: Nein, jedoch hilfreich. Sollten wir eine Einwohnermeldeamtsanfrage vornehmen müssen und es handelt sich z.B. um einen häufigen Namen ( z.B. Müller ), dann gibt es in einer Großstadt mehrere Müllers. Um eine Namensverwechslung zu vermeiden, wird uns das Einwohnermeldeamt ohne Geburtsdatum keine Auskunft erteilen. Kosten fallen dennoch an. Insofern empfehlen wir unseren Kunden immer die Angabe des Geburtsdatums.

Frage: Was machen Sie mit den verbleibenden nicht ermittelten Fällen ?
Antwort: Wir hören hier nicht auf und bieten interessierten Kunden ein weiteres Produkt als Folgeermittlung an, die sogenannte Anschriftenermittlung Supercheck onSite – Anschriftenermittlung „vor Ort“

Supercheck 2 – Firmenermittlung

Frage: Sie ermitteln Firmen. Was genau machen Sie hier ?
Antwort: Wir ermitteln hier auf Basis von Eigenbeständen und durch Abgleich mit externen Unternehmen. Falls notwendig führen wir eine Gewerbeamtsanfrage ( GWA ) durch. Diese Ermittlungsart empfiehlt sich nicht unbedingt für Einzelunternehmen, da bedingt durch viele Scheinfirmen ( Heidi`s Nähkästchen, Willy`s Würstchenbude ) die Erfolgsquote leidet. Eine „vor Ort“-Recherche wäre hierfür geeigneter.

Frage: Nun erhalte ich die neue Anschrift, die Firma steht jedoch kurz vor dem Konkurs. Was mache ich ?
Antwort: Aus diesem Grunde liefern wir zusätzlich neben der neuen Anschrift auch Bonitäts-Informationen mit, um auf Zahlungsweise oder bevorstehende Konkurse bzw. Insolvenzen aufmerksam zu machen. Gerade bei Firmenbeziehungen geht es meist um größere Summen. Eine neue Anschrift sagt noch nichts über die derzeitige Zahlungsmoral aus.

Frage: Was passiert, wenn das beauskunftete Unternehmen  trotz Ihrer Bonitätsauskunft in 2 Wochen Konkurs anmeldet ?
Antwort: Auch dieser Situation versuchen wir vorzubeugen. Bei diesem Service mit enthalten ist ein(e) 12-monatiges Monitoring / Überwachung eingeschlossen. Sollte sich der Bonitäts-Status des Unternehmens innerhalb dieses Zeitraums ändern, liefern wir Ihnen diese Informationen kostenlos nach.

Frage:  Was kostet dieser Service ?
Antwort: Die hier beschriebenen Leistungen kosten einmalig € 27,00. Dies beinhaltet ( sofern notwendig ) die Gewerbeamtsgebühr, die deutschlandweit alleine bis zu € 60,00 betragen kann.

Frage: Wie lange dauert eine Firmenermittlung ?
Antwort: Zwischen 5 und 15 Tagen.

Supercheck 3 - Anschriftenermittlung „vor Ort“

Frage: „Vor Ort“ – Ermittlung. Was genau machen Sie hier ?
Antwort: Der Service kostet € 34,00 und ist demnach für alle Kunden mit einer höheren Durchschnittsforderung oder wichtigen Fällen interessant. „vor Ort“ wird ermittelt, wenn alle gängigen Methoden der Anschriftenermittlung negativ verlaufen sind. Datenbankrecherchen, Abgleich mit anderen Unternehmen und Einwohnermeldeamtsanfragen sind erfolglos geblieben. Normalerweise muss ein Unternehmen nun seine Forderung abschreiben. Nicht jedoch unbedingt bei Nutzung unseres „vor-Ort“ Service. Auf Basis der alten Anschrift nehmen wir eine Umfeldrecherche vor und kommen so meist an die neue oder zumindest an Teile der neuen Anschrift. Wir recherchieren telefonisch vor Ort. Dies ist effizienter, denn vielfach sind Personen zum Zeitpunkt der Ermittlung direkt nicht zu sprechen ( Urlaub, Krankheit etc. ). Wir empfehlen diese Ermittlung nur bei Anschriften zu verwenden, die nicht älter als 6-8 Monate sind. Bei älteren Adressen sinkt die Erfolgsquote, da sich das Umfeld immer schlechter erinnern kann.

Frage: Wie lange dauert die „vor Ort“ Ermittlung ?
Antwort: In der Regel ist die Ermittlung innerhalb 5-15 Tagen abgeschlossen.

Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote ?
Antwort: Die Erfolgsquote beträgt durchschnittlich 52% aller vorab negativ abgeschlossenen Ermittlungen - ein hervorragender Wert. Somit erzielen wir eine Ermittlungsquote von über 90% aller Ermittlungen.

Supercheck 4 - Monitor

Frage: „Monitor“ – Langzeitüberwachung. Wofür benötige ich das ?
Antwort:  Bei der Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland ( Supercheck 1 ) liegt unsere Erfolgsquote bei durchschnittlich 65-90%. Dies bedeutet dass immer noch ein nicht ermittelbarer Rest von "hartnäckig Verschollenen" existiert. Falls Sie aus Kostengründen keine "Vor-Ort" Recherche beauftragen möchten oder auch diese negativ abgeschlossen wurde, bleiben keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten mehr. Hier bietet sich Supercheck Monitor an. Die gesuchte Person wird von uns kostenfrei in unseren Überwachungsbestand übernommen. Diese Datenbank gleichen wir mehrfach die Woche mit unserem Eigenbestand und externen Datenbanken ab. Da sich hier stündlich / täglich Veränderungen bzw. neue Erkenntnisse über Personen ergeben, ermitteln wir hier über Zeit einen Teil der gesuchten Personen. Denn irgendwann muss der Schuldner wieder auftauchen. Den Zeitraum der Überwachung können Sie fallgenau einstellen, also bei einem Titel z.B. auf 29,9 Jahre. Sollten wir eine neue Anschrift über die gesuchte Person generieren können, so prüfen wir diese gesondert auf Zustellbarkeit und liefern Ihnen diese zum Preis von Euro 8,50 zzgl. Umsatzsteuer. Insofern ist Monitor für Sie eine rein erfolgsorientierte Ermittlungsart und damit ohne Risiko.

Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote ?
Antwort: Die Erfolgsquote liegt je nach Portfolio und Überwachungszeitraum bei 5-20%.

Auskünfte

Supercheck 11 ( Vollstreckungsauskunft Privatpersonen – Ausführliche Bonitätsprüfung )

Frage: Sie ermitteln Vollstreckungsauskünfte ? Wie machen Sie das ? Ist das ein ähnlicher Service wie Creditreform und Bürgel ihn bieten ?
Antwort: Wir ermitteln Familienstand, ausgeübte Tätigkeit, Einkommensart, Arbeitgeber- oder Leistungsträger, Zahlungsweise, aktuelle Einträge im Schuldnerregister, Immobilieneigentum ( soweit datenschutzrechtlich zulässig ).  Wir gehen im  Rahmen unserer Beauskunftung weit über die Leistungen vergleichbarer Auskunfteien hinaus. Sicher werden teilweise Bestandteile bei den gängigen Auskunfteien erworben. Jedoch prüfen wir gesondert die Aktualität der erhaltenen Informationen und kombinieren diese mit einer „vor Ort“  Recherche, so dass eine maximale Qualität in der Beauskunftung entsteht - und das bei minimalen Kosten. Wir sehen diesen Service als sinnvolle Ergänzung zu unseren anderen Produkten.

Frage:   Wie lange dauert eine Vollstreckungsauskunft ?
Antwort: In der Regel zwischen 5 und 15 Tage.

Supercheck 13 - Überprüfung von Bankverbindungen

Frage:   Ermitteln Sie hier Bankverbindungen ? Ist das erlaubt ?
Antwort: Eine Ermittlung findet hier nicht statt, das ist datenschutzrechtlich nicht erlaubt. Wir überprüfen vorhandene, bekannte Bankverbindungen auf deren Aktualität. Also ob es sich um ein aktives oder bereits erloschenes Konto handelt. So vermeiden wir insbesondere im Anwalts- und Inkassobereich erfolglose Kontopfändungen Derzeit verlaufen ca. 45% aller Kontopfändungen negativ, da die Konten bereits erloschen oder gesperrt sind. Mit unserer Prüfung wird dies für € 4,00 vermieden. Eine Kontopfändung Kostet derzeit mindestens € 45,00.

Supercheck 14 - Ermittlung von Telefonnummern

( www.supercheck-telefon.de )

Frage: Sie ermitteln Telefonnummern. Ist dieser Service nicht bereits im Produkt Supercheck 1 enthalten ?
Antwort: Das ist richtig, unsere Kunden müssen im Rahmen der Anschriftenermittlung keine Mehrkosten für die Telefonnummernanreicherung aufwenden. Dieser Service richtet sich eher an Firmen, die Ihre Kundenbestände mit aktuellen Telefonnummern anreichern möchten. Ein Auftrag setzt mindestens 100 Adress-Datensätze voraus. Besuchen Sie auch unser Portal www.supercheck-telefon.de.

Supercheck 15 - Arbeitgeberermittlung

Frage: Sie ermitteln Arbeitgeber / europaweit ? Wie machen Sie das ?
Antwort: Durch unsere spezialisierten Ermittler stellen wir die Einkunftsart durch intensive Umfeldbefragungen am Wohnort der jeweiligen Person fest. Schuldner verschweigen vielfach Einkommensquellen, so dass Gläubiger nicht vollstrecken können. Im Rahmen unserer Ermittlungen können wir Ihnen einen klaren Überblick über die Einkommenssituation geben.

Frage: Wie lange dauert eine Arbeitgeberermittlung ?
Antwort: In der Regel zwischen 5-15 Tage.

Supercheck 16 - Erbenermittlung

Frage: Sie ermitteln auch Erben ? Wie machen Sie das ?
Antwort: Zuerst stellen wir sicher, dass / ob die Person tatsächlich verstorben ist. Dann erheben wir eine erweiterte Melderegisterauskunft um Sterbeort, Sterbedatum und Geburtsname in Erfahrung zu bringen. Im Anschluss prüfen wir über das zuständige Nachlassgericht ob Erben vorhanden sind oder dass Erbe ggf. ausgeschlagen wurde. Die Erbenermittlung ist eine logische Konsequenz aus dem Ermittlungsergebnis „Person verstorben“. Unsere Kunden können Ihre Ansprüche / Forderungen dann gegen mögliche Erben geltend machen. 

Frage: Wie lange dauert eine Erbenermittlung ?
Antwort: In der Regel zwischen 18-40 Tage.

Europa-Ermittlungen

Supercheck 20 / 21 - Anschriftenermittlung Europa

Frage: Wie lange dauert eine Anschriftenermittlung Europa ?
Antwort: In der Regel zwischen 10-25 Tage.

Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote ?
Antwort: Die Erfolgsquote liegt statistisch bei über 50%

Frage: Gibt es bei europäischen Ermittlungen auch erfolgsorientierte Modelle ?
Antwort: Nein, die Kosten fallen je nach Ermittlung an. Ein erheblicher Aufwand ist entstanden, der die Kosten € 46,00 bei weitem nicht reflektiert.

Alle anderen Europa-Ermittlungen analog zu den Deutschland Services

Kontaktdaten
Supercheck GmbH
Sülzburgstrasse 218
D – 50937 Köln
Tel: +49 – (0)221-42060-740
Fax: +49 – (0)221-42060-749
e-Mail: info@supercheck.de
Internet: www.supercheck.de